Eigentlich ist die Rechnung ganz simpel: Kauft ein Unternehmer Waren, handelt es sich dabei um einen Betriebsaufwand. Verkauft er Waren, wird das als Betriebseinnahme erfasst. Doch was geschieht, wenn Waren den Weg ins Verkaufsregal erst gar nicht finden, weil Sie sie privat entnommen haben?