Blog

26.06.2024 

Wann ist das Smartphone steuerlich absetzbar?


Aus unserem privaten und beruflichen Alltag sind Smartphones als mobiles Kommunikationsmittel Nummer 1 nicht mehr wegzudenken. Für viele Berufstätige stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Kosten für ein Smartphone steuerlich absetzbar sind.
Diese Frage ist besonders relevant, da Smartphones häufig sowohl für berufliche als auch private Zwecke genutzt werden. Die steuerliche Absetzbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört unter anderem, in welchem Umfang eine berufliche Nutzung vorliegt. In diesem Artikel werden wir die Bedingungen, unter denen Smartphone-Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden können, genauer betrachten und wie man den beruflichen
Nutzungsanteil korrekt ermittelt.

Smartphone-Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen


Die Kosten für die berufliche Nutzung eines privaten Smartphones können anteilig als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt, wenn das Smartphone für berufliche Zwecke, wie das Führen von Geschäftsgesprächen oder das Versenden von berufsbezogenen E-Mails, genutzt wird. Um den beruflichen Nutzungsanteil zu ermitteln, gibt es zwei Methoden: Entweder führt man über einen Zeitraum von etwa drei Monaten ein Nutzungstagebuch, in dem private und berufliche Anrufe, Nachrichten oder Nutzungszeiten verzeichnet werden, oder man setzt pauschal 20 Prozent der angefallenen Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 240 Euro an. Die Pauschalmethode ist zwar weniger aufwendig spiegelt aber möglicherweise nicht den tatsächlichen beruflichen Nutzungsanteil wider. Die gewählte Methode muss für das Finanzamt allerdings plausibel sein. So können je nach Berufsgruppe auch höhere Prozentwerte als normal angesehen werden.
Diese Punkte dürfen im Vertrag nicht fehlen
Kontaktieren Sie uns,
wir beraten Sie gerne!

Berücksichtigung berufsspezifischer Besonderheiten


Bei der Absetzung von Smartphone-Kosten als Werbungskosten sollten berufsspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden. In bestimmten Berufsgruppen wie Außendienstmitarbeitern, Immobilien- und Versicherungsmaklern, Journalisten, Lehrkräften, Projektmanagern oder Sozialarbeitern kann der berufliche Nutzungsanteil des Smartphones höher liegen. In solchen Fällen wird das Finanzamt auch einen höheren Prozentsatz als die üblichen 20 Prozent akzeptieren. Es ist wichtig, den beruflichen Nutzungsanteil realistisch und nachvollziehbar zu dokumentieren, um bei einer möglichen Überprüfung durch das Finanzamt keine Probleme zu bekommen. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater kann hilfreich sein, um die optimale Vorgehensweise für die individuelle Situation zu bestimmen.

Abschreibung von Smartphones im Unternehmenskontext


In Unternehmen sind Smartphones, die für leitende Angestellte und Mitarbeiter angeschafft werden, als Teil des Anlagevermögens steuerlich absetzbar. Geräte bis zu einem Nettopreis von 800 Euro können als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Liegt der Preis darüber, erfolgt die Abschreibung über die normale AfA-Regelung, wobei die übliche Nutzungsdauer fünf Jahre beträgt. Bei Diebstahl oder Beschädigung des Smartphones während der Abschreibungsdauer kann der Restwert außerplanmäßig abgeschrieben werden. Für Unternehmen ist es strategisch sinnvoll, die Abschreibungsmethode basierend auf der Gewinnsituation zu wählen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Die Wahl zwischen GWG-Abschreibung und normaler AfA hängt vom Anschaffungspreis und der betrieblichen Notwendigkeit ab. Lassen Sie sich von unseren Steuerexperten qualifiziert beraten.