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26.07.2024 

Was können Selbstständige von der Steuer absetzen?


Für Selbstständige ist das Verständnis der steuerlichen Absetzbarkeit von Geschäftsausgaben von entscheidender Bedeutung. Es ermöglicht nicht nur eine Reduzierung der Steuerlast, sondern auch eine effizientere Budgetplanung und Ressourcennutzung. Die Bandbreite der absetzbaren Kosten ist vielfältig und umfasst alles von Büromaterialien bis hin zu Fahrzeugkosten.
Die Herausforderung besteht darin, genau zu verstehen, welche Ausgaben absetzbar sind und wie sie korrekt in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. In diesem Artikel werden wir uns mit den verschiedenen Arten von Ausgaben befassen, die Selbstständige von der Steuer absetzen können, und erläutern, wie diese korrekt behandelt und dokumentiert werden sollten, um den größtmöglichen finanziellen Vorteil zu erzielen.

Arbeitsmittel & Betriebsausgaben, die Selbstständige von der Steuer absetzen können


Selbstständige können eine Vielzahl von Arbeitsmitteln und Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dazu gehören Büromöbel, Arbeitsgeräte wie Computer und Werkzeuge sowie Bürobedarf. Wichtig ist, dass diese Gegenstände überwiegend beruflich genutzt werden. Bei einer Nutzung von über 90 % können sie vollständig abgesetzt werden. Bei einer Nutzung zwischen 50 % und 90 % müssen sie anteilig als Privatentnahme berechnet werden. Auch Kosten für ein Arbeitszimmer sind absetzbar, sofern es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und ausschließlich betrieblich genutzt wird. Die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Nutzung ist hierbei entscheidend.
Diese Punkte dürfen im Vertrag nicht fehlen
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Fahrzeugkosten und Reiseausgaben können steuerlich geltend gemacht werden


Fahrzeugkosten sind ein weiterer wichtiger Posten, der von Selbstständigen abgesetzt werden kann. Wenn das Fahrzeug zu mindestens 10 % beruflich genutzt wird, kann es als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Bei einer Nutzung zwischen 10 % und 50 % kann es entweder als Privat- oder als Firmenwagen deklariert werden. Bei einer Nutzung von über 50 % kann es vollständig als Firmenwagen abgesetzt werden. Für die Dokumentation der betrieblichen Nutzung ist ein Fahrtenbuch hilfreich. Auch Reisekosten, wie Treibstoffkosten und Gebühren für Firmenfahrzeuge oder Fahrtkosten im öffentlichen Verkehr, sind absetzbar. Hierbei ist eine genaue Dokumentation der Ausgaben erforderlich.

Fortbildung, Telefon- und Internetkosten für Selbstständige absetzbar


Kosten für berufliche Fortbildungen und Fachliteratur können ebenfalls vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen Kursgebühren, Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Ausgaben für branchenspezifische Fachbücher und Magazine. Telefon- und Internetkosten sind absetzbar, sofern die Anschlüsse überwiegend betrieblich genutzt werden. Für private Anschlüsse können pauschal 20 % der Kosten bis maximal 20 Euro pro Monat steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer nachweisbaren betrieblichen Nutzung von 30 bis 40 % können höhere Anteile veranschlagt werden. Die klare Trennung zwischen betrieblicher und privater Nutzung ist auch hier für die steuerliche Absetzbarkeit entscheidend.