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04.07.2023 

Arbeitszimmer, Homeoffice & Co: Die Regelungen für 2023


Für Arbeitnehmer hält die Steuererklärung jedes Jahr etwas Neues bereit. Für das Jahr 2023 wurden unter anderem die Regelungen für das Arbeitszimmer und das Homeoffice optimiert. Was genau sich für Sie ändert, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Kaum ein Ereignis hat die Arbeitswelt in den letzten Jahren so verändert wie die Coronapandemie. Viele Arbeitnehmer wurden quasi über Nacht ins Homeoffice geschickt – oft zum ersten Mal überhaupt. Nun, da sich die Lage beruhigt hat, halten dennoch einige Unternehmen zumindest an zwei oder gar mehr Tagen Homeoffice in der Woche fest. Und auch die Anforderungen, die Arbeitnehmer an ihren (zukünftigen) Arbeitgeber stellen, haben sich in dieser Hinsicht geändert.

Haben auch Sie im vergangenen und in diesem Jahr teilweise oder sogar überwiegend im Homeoffice gearbeitet? Haben Sie sich zum Zweck der Steuererleichterung vielleicht sogar ein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet oder planen, dies zu tun? Dann sind die anstehenden Steuererleichterungen für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden besonders interessant für Sie.

Notwendige Angaben in der Reisekostenabrechnung:


Mit der neuen Regelung können Arbeitnehmer für jeden Homeoffice-Tag eine Pauschale von jeweils 6 Euro (bisher 5 Euro) steuerlich geltend machen. Diese wird für maximal 210 Tage statt bisher für 120 Tage gewährt, was einen Höchstbetrag von 1.260 Euro ergibt. Diese Regelung ist nun dauerhaft und nicht mehr befristet.

Auch die Anforderungen, um die Pauschale zu erhalten, sind gelockert worden. So muss mit der neuen Regelung an diesem Tag lediglich überwiegend in der häuslichen Wohnung gearbeitet werden. Andere Auswärtstätigkeiten sind in diesem Rahmen erlaubt, solange die erste Tätigkeitsstätte nicht besucht wird. Die Wahrnehmung eines kurzen Kundentermins auswärts stellt also kein Problem dar und dafür dürfen Sie auch Fahrtkosten absetzen. Ein Nachweis oder eine besondere Ausstattung für die Heimarbeit ist nicht notwendig.

Was sich nicht ändert: Die Homeoffice-Pauschale wird auch weiterhin auf die Werbekostenpauschale angerechnet, die für das Jahr 2023 auf 1.230 Euro gestiegen ist.

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Häusliches Arbeitszimmer


Neben der Homeoffice-Pauschale lassen sich auch nach wie vor Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Die Anforderungen dafür sind zwar insgesamt strenger, wurden im Zuge der neuen Regelung aber auch etwas gelockert. Entscheidend ist, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Trifft dies zu, kann wahlweise eine Pauschale von 1.260 Euro angesetzt oder die tatsächlichen Anwendungen geltend gemacht werden. Zwar entfällt die Regelung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen darf, wer jedoch von fünf Tagen nur ein oder zwei Tage im häuslichen Arbeitszimmer tätig ist, kann dies auch nicht als Mittelpunkt seiner Tätigkeit werten. Sie haben Fragen zu den neuen Regelungen oder möchten eine fachlich versierte Steuerberatung in Anspruch nehmen? Dann nehmen Sie mit unseren Steuerexperten Kontakt auf.