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04.09.2023 

Unternehmensgründung: Welche Rechtsform ist die richtige?


Teil 2: Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Bei der Unternehmensgründung ist die Wahl der richtigen Rechtsform entscheidend. Im zweiten Teil unserer Serie zur richtigen Rechtsform für Unternehmensgründer stellen wir Ihnen die häufigsten Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen genauer vor.

Im ersten Teil dieser Blogserie haben wir die Kapitalgesellschaften thematisiert. In diesem Teil widmen wir uns den Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen und nennen Ihnen einige der wichtigsten Unterschiede.

Personengesellschaften


Ein wichtiger Unterschied, den Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften haben, liegt in der Haftung: Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, weshalb deren Gründer – sofern sie natürliche Personen sind – mit ihrem Privatvermögen haften. Bei Unternehmensschulden müssen sie im Zweifelsfall also ihr persönliches Vermögen zur Tilgung heranziehen. Ein Mindestkapital ist für die Gründung einer Personengesellschaft nicht erforderlich, jedoch mindestens zwei juristische oder natürliche Personen.
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)


Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht automatisch, wenn sich mindestens zwei Personen mit einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Dabei müssen keine besonderen Formalitäten eingehalten werden, ein mündlicher Beschluss ist ausreichend. Ratsam ist es dennoch, einen Gesellschaftervertrag auszuarbeiten. Zudem muss der jährliche Umsatz unter 250.000 Euro liegen. Liegt das Vorhaben der GbR ausschließlich im Handelsgewerbe oder entwickelt sich in diese Richtung, wird die GbR automatische in eine OHG umgewandelt.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)


Die offene Handelsgesellschaft ist an Gesellschafter ausgerichtet, die ein Handelsgewerbe betreiben. Für Freiberufler oder Kleingewerbetreibende kommt stattdessen beispielsweise die GbR infrage. Die OHG muss daher auch beim zuständigen Amtsgericht im Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschafter haften mit ihrem Geschäftsvermögen sowie ihrem Privatvermögen.

Kommanditgesellschaft (KG)


Die Kommanditgesellschaft ist eine Sonderform der OHG. Wird eine KG gegründet, sind zwei verschiedene Arten von Gesellschaftern notwendig: mindestens ein Kommanditist sowie ein Komplementär. Der Komplementär übernimmt die Geschäftsleitung und haftet dabei mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen. Die Kommanditisten haften dagegen nur mit der von ihnen eingezahlten Hafteinlage. Das Firmenkapital besteht aus genau diesen Einlagen und kann durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten erhöht werden.

Einzelunternehmen


Sie möchten als Einzelperson ein Unternehmen ohne weitere Gesellschafter gründen? Dann können Sie auch ein Einzelunternehmen gründen. Die Entscheidungen treffen Sie hier vollkommen selbstständig und auch die erzielten Gewinne gehören komplett Ihnen als Unternehmer. Dafür haften Sie allerdings auch mit Ihrem Privatvermögen. Dementsprechend ist auch die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters nur dann möglich, wenn die Rechtsform geändert wird.

In unserer zweiteiligen Blogserie haben wir Ihnen einige der möglichen Rechtsformen vorgestellt, die für Sie als Unternehmensgründer infrage kommen könnten. Diese Ausführungen sind aber selbstverständlich nicht erschöpfend und sollen nur zur groben Orientierung dienen. Wenn Sie eine individuelle und auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung zur richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Wir beraten Sie ausführlich und fachgerecht.