04.10.2023
Sie möchten einem verdienten Mitarbeiter eine Freude zu seinem Firmenjubiläum machen oder Ihre gesamte Belegschaft mit Weihnachtsgeschenken überraschen? Unterhalb gewisser Grenzen bleiben Ausgaben für Präsente oder die Firmenfeier steuer- und sozialversicherungsfrei. Doch was ist, wenn Sie diese Freibeträge überschreiten?
Sachbezüge sind eine beliebte Möglichkeit, die Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen. Weil diese Sachbezüge bis zu einem Wert von 44 Euro monatlich von Einkommenssteuern und Sozialversicherungsbeträgen befreit sind, kommt die Zuwendung ohne Abzüge beim Mitarbeiter an und Sie sparen als Chef ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge. Selbstverständlich können die Sachbezüge als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist jedoch, dass der Wert von 44 Euro pro Mitarbeiter und pro Monat nicht überschritten wird und dass es sich tatsächlich um Sachbezüge und nicht um Geldleistungen handelt. Diese würden als Barlohn normal versteuert werden und es müssten die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Beispiele für Sachbezüge sind Kino- oder Restaurantgutscheine, Tankgutscheine oder Shopping-Cards für Einkaufszentren. Alle Gutscheine und Gutscheinkarten dürfen nur zum Bezug der Sachgüter oder einer Dienstleistung genutzt und nicht in Bargeld umgewandelt werden. Es ist im Einzelfall nicht leicht zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben erfüllt sind. Informieren Sie sich bei den Experten der HZT Steuerberatungsgesellschaft, sodass Sie stets auf der sicheren Seite sind.