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26.09.2024 

Arbeitskleidung von der Steuer absetzen


Die Frage, ob und in welchem Umfang Arbeitskleidung von der Steuer abgesetzt werden kann, ist für viele Berufstätige von großer Bedeutung. Arbeitskleidung ist ein notwendiger Bestandteil vieler Berufe, und die Möglichkeit, diese Kosten steuerlich geltend zu machen, kann zu erheblichen Einsparungen führen.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitskleidung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob die Kleidung ausschließlich beruflich genutzt wird oder auch privat getragen werden kann. In diesem Artikel werden wir die Kriterien und Bedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitskleidung erörtern, einschließlich der Unterschiede zwischen Schutzkleidung, Uniformen und alltäglicher Kleidung, die beruflich genutzt wird.

Grundlegende Kriterien, wann Arbeitskleidung von der Steuer absetzbar ist


Die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitskleidung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich gilt, dass Kleidung, die auch privat getragen werden kann, nicht als Arbeitskleidung von der Steuer abgesetzt werden darf. Dies betrifft typische bürgerliche Kleidung wie Hosen, Röcke, Hemden oder Blusen. Um als Arbeitskleidung anerkannt zu werden und steuerlich absetzbar zu sein, muss die Kleidung eindeutig und ausschließlich beruflich genutzt werden. Dies trifft beispielsweise auf Uniformen oder spezielle Schutzkleidung zu. Auffällige Berufskleidung, die sich durch ein Firmenlogo oder eine besondere Gestaltung auszeichnet, kann ebenfalls als Arbeitskleidung abgesetzt werden, da sie in der Regel nicht privat getragen wird.
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Besonderheiten bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitskleidung


Die Absetzbarkeit von Arbeitskleidung hängt unter anderem von ihrer Beschaffenheit und dem Grad ihrer beruflichen Nutzung ab. Uniformen und spezielle Schutzkleidung, die aufgrund von Sicherheits- oder Hygienevorschriften getragen werden muss, sind in der Regel ohne Einschränkungen absetzbar. Dies gilt auch für Kleidung mit auffälligem Firmenlogo oder einer einheitlichen Gestaltung, die einen klaren Bezug zum Unternehmen aufweist. Schwieriger wird es bei Kleidungsstücken, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden könnten. In solchen Fällen lehnen Finanzämter einen vermeintlichen Anspruch häufig ab. Grundsätzlich gilt: Kleidung, die steuerlich geltend gemacht werden soll, muss eindeutig als Arbeitskleidung erkennbar sein und nicht für private Zwecke genutzt werden.

Reinigung von Arbeitskleidung und ihre steuerliche Behandlung


Neben der Anschaffung von Arbeitskleidung können auch die Kosten für deren Reinigung steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um spezielle Berufskleidung handelt, die vom Arbeitgeber gestellt wird. Die Reinigungskosten für solche Kleidung sind in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar. Bei Arbeitskleidung, die auch privat genutzt werden könnte, ist die steuerliche Absetzbarkeit der Reinigungskosten hingegen nicht gegeben. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Arbeitskleidung zur Verfügung stellen, sollten daher darauf achten, dass diese eindeutig nur im beruflichen Kontext verwendet wird und als solche eindeutig zu identifizieren ist.

Wir empfehlen eine Beratung durch unsere Steuerexperten


Angesichts der Komplexität der steuerlichen Regelungen zur Absetzbarkeit von Arbeitskleidung ist eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert. Ein Steuerexperte kann individuell bewerten, welche Kleidungsstücke als Arbeitskleidung anerkannt werden können und wie diese steuerlich geltend gemacht werden können. Darüber hinaus kann ein Steuerberater auch bei der korrekten Dokumentation und Nachweisführung unterstützen, um Probleme bei einer möglichen Überprüfung durch das Finanzamt zu vermeiden. Die Inanspruchnahme einer professionellen Steuerberatung kann somit dazu beitragen, die steuerlichen Vorteile, die sich aus der Absetzbarkeit von Arbeitskleidung ergeben, voll auszuschöpfen.