Leistungen
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Von der Steuererklärung bis zum Jahresabschluss


Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des Steuerrechts und der Unternehmensberatung – ob es eine einmalig anfallende Steuererklärung oder Existenzgründungsberatung ist
Steuererklärungen
Wir fertigen Steuererklärungen für alle Steuerarten und übernehmen für Sie die Steueranmeldung und die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Als Steuerberater decken wir hier von Anfang bis zur Abgabe alle Leistungen und Teilleistungen ab. Zu den einzelnen Leistungen zählen beispielsweise die Erstellung der Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuerjahreserklärung. Aber auch die unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen, wie die Erbschaftsteuererklärung und Schenkungssteuererklärung, erstellen wir für Sie. Nicht zu vergessen sind natürlich die Steueranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen. Dieser Teil unseres Leistungsspektrums ist auch für Jungunternehmer von großer Bedeutung: Wer vor der Existenzgründung steht, benötigt eine Übersicht über die bevorstehenden Steueraufwendungen, um rechtzeitig und zielgenau planen zu können. Hierzu empfiehlt sich eine detaillierte Unternehmensberatung durch uns fast von selbst. Wir entwickeln hierzu Konzepte, wie Sie mit Ihrem Unternehmen steuerlich optimal aufgestellt sind.
Ihre Vorteile durch unsere kompetente Arbeit:
In jeder Situation – ob bei der Gründung eines Unternehmens, einer Kursänderung oder einem Generationswechsel – stehen wir Ihnen zur Seite und ermitteln die optimale Lösung für Ihren Fall
Auch für Privatleute haben wir passende Angebote: vom Beantragen von Leistungen und dem korrekten Ausfüllen der Formulare bis hin zur Steuererklärung
Kompetenz in der Buchhaltung (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung)
Jahresabschlüsse und Zwischenbilanzen – vergleichbar und transparent – Unternehmensberatung mit Blick für das Detail
Zeitnahe betriebswirtschaftliche Auswertung, die für einen positiven Effekt auf Kreditgewährungen nutzbar sind
Es werden zum Beispiel folgende Anträge gestellt:
Fristverlängerungen
Anpassung der Steuervorauszahlung
Stundung oder Erlass von Steuerschulden
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids

Natürlich kümmern wir uns auch um die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Finanzämtern. So übernehmen wir das Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt oder auch das Klagen vor Finanzgerichten.

Unser Wissen als Steuerberater kommt Ihnen zugute


Viele versuchen sich gern als Laien an der Steuererklärung und riskieren deswegen Verluste oder das Entgehen von Rückzahlungen. Abhilfe können wir als Steuerberater schaffen: je nachdem, ob es sich um mehrfache Änderungen im Jahr bei Privatpersonen handelt oder um die komplexere Angelegenheit der Steuererklärung bei Unternehmen: gerne kümmern wir uns darum. Um von Anfang an die richtigen Entscheidungen zu treffen, geben wir Ihnen auch aus steuerlicher Hinsicht die passenden Hinweise und Tipps für die gelungene Existenzgründung. Aber Anfangen ist das eine, Durchhalten etwas ganz anderes. Damit Sie auf die Wechselfälle des Firmenlebens vorbereitet sind, bieten wir Ihnen eine durchgängige und stets an der aktuellen Lage orientierte Unternehmensberatung an. Mit tagesaktuellen Informationen können wir für Sie umsichtig planen und vorbereiten.

Nicht nur für das Finanzamt ist die Erstellung von Jahresabschlüssen notwendig. Soweit Sie in Ihrem Unternehmen mit Fremdkapital arbeiten, verlangen auch die Banken regelmäßig Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen. Von starker Bedeutung werden diese Unterlagen in Zukunft gerade dann sein, wenn es um Kreditgewährungen geht und dafür die Erfüllung der Anforderungen nach § 18 KWG sowie der Ratingvorschriften geprüft werden sollen. Auf Wunsch übernehmen wir gerne für Sie die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Natürlich auch die Erstellung der Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. den Anhang und Lagebericht. Sie wünschen einen Zwischenabschluss? Kein Problem – auch das erledigen wir umgehend und zuverlässig. So leisten wir mit unserer Arbeit einen Beitrag zum Erfolg Ihres Unternehmens.

Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Unternehmensberatung von der Rechtsformberatung bis zum laufenden Geschäft


Eine Rechtsform ist wie ein festes Gerüst für Ihr Unternehmen. Sie können heutzutage bei der Existenzgründung (und auch später) zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Es gibt Rechtsformen für Ein-Personen-Gründungen, für Personengesellschaften und natürlich auch für die Kapitalgesellschaften. Leider gibt es weder die optimale Rechtsform, die alle Wünsche vereint, noch die Rechtsform, die für immer die Richtige ist. Mit der Entwicklung Ihres Unternehmens ändern sich auch die Ansprüche an dessen Rechtsform. Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform hat finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Wir finden mit Ihnen zusammen die Rechtsform, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen optimal passt. Eine ausführliche Analyse aller Umstände und Faktoren ist im Rahmen unserer Beratung ein absolutes Muss. Als Steuerberater können wir Ihnen hier die Vor- und Nachteile in allen Bereichen wie etwa der Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung aufzeigen, ebenso wie wir die Auswirkungen auf die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärung erläutern können.

Das Thema der Unternehmensnachfolge ist natürlich interessant für den Senior-Chef, der bald in den Ruhestand gehen und sein Unternehmen übergeben will. Aber auch die jüngere Unternehmergeneration muss sich mit der Frage auseinandersetzen: Was passiert mit meinem Unternehmen, wenn mir heute etwas passiert? Eine gründliche Unternehmensberatung berücksichtigt auch diesen Aspekt im „Lebenslauf“ eines Unternehmens. Es ist sehr wichtig, dass auch für einen Ernstfall alles geregelt ist. Hierzu gehört zum Beispiel, dass Vollmachten erteilt worden sind, dass die Nachfolge in einem Testament geregelt ist und viele weitere Dinge.

Natürlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie aus Altersgründen Ihren Betrieb nun in jüngere Hände übergeben möchten. Eine Unternehmensübergabe kann im Bereich der Familiennachfolge geschehen oder durch Firmenverkauf. Bei beiden Nachfolgemodellen gilt es Folgendes zu berücksichtigen: eine frühzeitige und umfassende Planung – eine der wichtigsten und zugleich auch schwierigsten Aufgaben eines jeden Unternehmers. Gerne sind wir Ihnen hierbei durch kompetenten Rat und Erstellung von Unternehmensnachfolgekonzepten behilflich.

Die Existenzgründung auf eine sichere Basis gestellt


Wir möchten jungen Unternehmer(inne)n rundum Hilfestellung bei der Existenzgründung und Existenzfestigung bieten. Unsere Unternehmensberatung umfasst deshalb nicht nur die Klärung steuerrechtlicher Aspekte und das Erstellen der Steuererklärung, sondern darüber hinaus sind wir auch als Coach für alle Fragen in der Gründungs- und Expansionsphase tätig. Diese beinhaltet auch eine weitreichende Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplanes und -konzeptes für Sie als Gründer und natürlich auch für die Banken, gerne auch bei der Einrichtung einer maßgeschneiderten Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung. Als Steuerberater kennen wir uns hier besonders gut aus und können Ihnen neue Möglichkeiten eröffnen. Unsere Beratungstätigkeit ist auf eine langfristig erfolgreiche Unternehmensentwicklung ausgerichtet und zielt damit auf eine Existenzsicherung und -stabilisierung ab.
Haben Sie Fragen oder Anliegen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Die effiziente Lohnbuchhaltung in der Gesamtbuchhaltung eines Unternehmens


Alle unternehmensrelevanten Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, sollten im Rahmen einer ordentlichen Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert werden. Am Ende einer Rechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr) sollten die Konten abgeschlossen und zum Jahresende eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden. Hieran erkennt man schon, dass der Programmbereich Rechnungswesen heute einen weitaus höheren Stellenwert hat, als das noch vor wenigen Jahren der Fall war. Unternehmerentscheidungen ohne finanzielle Grundlage werden nur noch sehr selten getroffen. Deshalb ist bereits zu Anfang, schon bei der Existenzgründung, eine aussagefähige Buchhaltung sehr wichtig.

Wenn Sie die Buchhaltung selbst erledigen möchten, unterstützen wir Sie als Steuerberater selbstverständlich auf diesem Wege. Gerne übernehmen wir aber auch die kontinuierliche Eingabe Ihrer Belege und die anschließende Auswertung und Analyse Ihrer Zahlen. Dies kann dann auch in eine tiefergehende und umfassende Unternehmensberatung übergehen. Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst vielmehr ein breites Spektrum an Einzelaufgaben: Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Können oder wollen Sie Teile der komplexen Lohnbuchhaltung nicht selbst durchführen, dann helfen wir Ihnen sehr gerne weiter. Unser Service umfasst alle Arbeiten von der Datenerfassung bis hin zu den verschiedenen Meldungen. Wir übernehmen für Sie die komplette Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten, stellen Anträge an Behörden und Krankenkassen und fertigen die Sozialversicherungsmeldungen und Lohnsteuermeldungen an. Natürlich bearbeiten wir auch Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes und stellen hierfür die entsprechenden Verdienstbescheinigungen aus. Auch Beratungen über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder die Beschäftigung von Studenten, Schülern oder Praktikanten gehören zu unserem Tätigkeitsbereich.

Hier werden zum Beispiel folgende Anträge gestellt: 

Anpassung der Steuervorauszahlung
Stundung oder Erlass von Steuerschulden
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids
Fristverlängerungen, etwa für Zahlungen und Steuererklärungen

Anträge aller Art


Leider geht heute ohne „Antragstellung“ fast nichts mehr. Im großen Wust der Formulare kann man schon mal den Überblick verlieren. Aber auch hier sind wir, die Steuerberater, für Sie da und unterstützen Sie gerne bei diversen Behördenangelegenheiten. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Beantragung von Kindergeld bei der zuständigen Kindergeldkasse. Aber auch für Anträge gegenüber den Finanzämtern sind wir für Sie da. Natürlich kümmern wir uns auch um die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Finanzämtern. So übernehmen wir das Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt oder auch das Klagen vor den Finanzgerichten. Im Zuge der Unternehmensberatung können Anträge etwa bei der Veränderung der Firmenstruktur notwendig werden.

Auch mit der Erarbeitung aller notwendigen Anträge für die Existenzgründung in Ihrer speziellen Branche sind wir gerne für Sie tätig. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die Gegebenheiten des Marktes, in dem Sie Ihre Leistung anbieten wollen – in der Lebensmittelindustrie sind vollkommen andere Anträge notwendig als beispielsweise in der Messtechnik. Um Ihre Vorstellungen klarer zu fassen, beraten wir Sie umfassend zur Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur. Auch im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind vielfältige Anträge erforderlich, wie bspw. der Antrag auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.