04.10.2023
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer privaten Ausgaben und Einnahmen auf eine sinnvolle Aufschlüsselung achten, wird die Erledigung der Steuererklärung vereinfacht. Außerdem wird Ihre Buchhaltung einer Steuerprüfung problemlos standhalten. Betriebsprüfer werden misstrauisch, wenn nicht nachvollziehbare Buchungen zwischen privaten und geschäftlichen Konten an der Tagesordnung sind. Gleiches gilt für Firmen, bei denen Privatentnahmen wahrscheinlich sind (beispielsweise Fleischereien, Bäckereien oder Kfz-Werkstätten), aber nicht gebucht wurden. Ungeklärte Buchungsvorgänge können den Betriebsprüfer dazu veranlassen, dass er Schätzwerte ansetzt, die zu einer höheren Besteuerung führen, als eigentlich sachlich gerechtfertigt wäre. Es zahlt sich somit in jedem Fall aus, den kompetenten Service eines Steuerberaters zu nutzen, denn dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre Steuererklärung revisionssicher ist und legale Möglichkeiten der Steueroptimierung ausgeschöpft werden. Unser Steuerberater wird Ihnen genau erklären, welche Pauschbeträge für Sachentnahmen in Betrieben gelten, die Lebensmittel oder zubereitete Gerichte verkaufen. Wenn Sie eine Bäckerei besitzen, können beispielsweise pro Person jährlich 1.615 Euro als Privatentnahme für Erzeugnisse angesetzt werden. Dieser Wert gilt ohne Umsatzsteuer und wird in die Beträge 1.211 Euro (7 Prozent ermäßigter Steuersatz) und 404 Euro (19 Prozent voller Steuersatz) gesplittet.
Eine strikte Kontentrennung erleichtert die Buchung von Privatentnahmen. Wird einmal monatlich ein Betrag vom Geschäfts- auf Ihr Privatkonto (im Sinne eines Gehalts) transferiert, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Gerne unterstützen Sie die Experten der HZT Steuerberatungsgesellschaft bei allen Fragen zur Finanzbuchhaltung und Steuererklärung.