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04.10.2023 

Wie wirkt die Privatentnahme auf Gewinn und Steuern?


Eigentlich ist die Rechnung ganz simpel: Kauft ein Unternehmer Waren, handelt es sich dabei um einen Betriebsaufwand. Verkauft er Waren, wird das als Betriebseinnahme erfasst. Doch was geschieht, wenn Waren den Weg ins Verkaufsregal erst gar nicht finden, weil Sie sie privat entnommen haben?
Immer wenn Geld oder Vermögensgegenstände für Privatzwecke aus Ihrem Betrieb entnommen werden, handelt es sich um eine Privatentnahme, die steuerlich berücksichtigt werden muss. Vielen Selbstständigen ist nicht bewusst, dass es im Falle einer Betriebsprüfung zu erheblichen Problemen kommen wird, wenn regelmäßig über das Geschäftskonto private Einkäufe getätigt oder Rechnungen für Versicherungen bezahlt werden. Privatentnahmen werden von Steuerprüfern besonders akribisch kontrolliert. Die Experten für Unternehmensbesteuerung der HZT Steuerberatungsgesellschaft erläutern Ihnen genau, worauf bei der korrekten Buchung von Privatentnahmen, aber auch von Privateinlagen geachtet werden muss, um Konflikte mit den Finanzbehörden zu vermeiden.

Wie wirken sich Privatentnahmen steuerrechtlich aus?


Es ist wichtig zu beachten, dass Privatentnahmen nicht wie Betriebsausgaben behandelt werden, die den Gewinn und somit die Steuern reduzieren. Wird Bargeld entnommen, folgt daraus eine Verringerung der Liquidität und des Betriebsvermögens, nicht jedoch des Gewinns. Gleiches gilt selbstverständlich für Privateinlagen. Überweisen Sie 1.000 Euro vom privaten Girokonto auf das Betriebskonto, weil Sie die Liquidität benötigen, steigt dadurch nicht der Gewinn. Es handelt sich dabei nicht um einen mit der Firma erwirtschafteten Umsatz. Um diese Trennung von privaten Kosten und Betriebsausgaben sowie von privaten Einlagen und Umsatz nachvollziehbar zu gestalten, werden Privateinlagen und Privatentnahmen gesondert gebucht. In der Buchungssystematik dürfen diese gesonderten Konten keine Auswirkungen auf den Gewinn haben.
Welche Arten von Privatentnahmen werden unterschieden?
Barentnahmen: Dabei kann es sich um die Entnahme von Bargeld aus der Kasse handeln oder um die Überweisung von Geld, um private Rechnungen zu bezahlen.
Warenentnahme: Nutzen Sie Waren aus Ihrem Sortiment zum privaten Gebrauch, müssen diese wertmäßig ebenfalls als Privatentnahme gebucht werden.
Entnahme von Erzeugnissen der Firma: Die Entnahme der Torte einer Bäckerei oder der Wurst einer Fleischerei gilt ebenfalls als steuerrechtlich relevante Privatentnahme.
Nutzung von Gegenständen aus dem Betriebsvermögen: Wird ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark für einen privaten Umzug genutzt, erfüllt dies ebenfalls den Tatbestand der Privatentnahme.
Beanspruchung von betrieblichen Leistungen: Lässt der Firmeninhaber einer Kfz-Werkstatt sein eigenes Fahrzeug in der Werkstatt reparieren, gilt dies ebenfalls als Privatentnahme.

Welche Vorteile sind mit der korrekten Buchung von Privatentnahmen und -einlagen verbunden?


Wenn Sie bei der Buchung Ihrer privaten Ausgaben und Einnahmen auf eine sinnvolle Aufschlüsselung achten, wird die Erledigung der Steuererklärung vereinfacht. Außerdem wird Ihre Buchhaltung einer Steuerprüfung problemlos standhalten. Betriebsprüfer werden misstrauisch, wenn nicht nachvollziehbare Buchungen zwischen privaten und geschäftlichen Konten an der Tagesordnung sind. Gleiches gilt für Firmen, bei denen Privatentnahmen wahrscheinlich sind (beispielsweise Fleischereien, Bäckereien oder Kfz-Werkstätten), aber nicht gebucht wurden. Ungeklärte Buchungsvorgänge können den Betriebsprüfer dazu veranlassen, dass er Schätzwerte ansetzt, die zu einer höheren Besteuerung führen, als eigentlich sachlich gerechtfertigt wäre. Es zahlt sich somit in jedem Fall aus, den kompetenten Service eines Steuerberaters zu nutzen, denn dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre Steuererklärung revisionssicher ist und legale Möglichkeiten der Steueroptimierung ausgeschöpft werden. Unser Steuerberater wird Ihnen genau erklären, welche Pauschbeträge für Sachentnahmen in Betrieben gelten, die Lebensmittel oder zubereitete Gerichte verkaufen. Wenn Sie eine Bäckerei besitzen, können beispielsweise pro Person jährlich 1.615 Euro als Privatentnahme für Erzeugnisse angesetzt werden. Dieser Wert gilt ohne Umsatzsteuer und wird in die Beträge 1.211 Euro (7 Prozent ermäßigter Steuersatz) und 404 Euro (19 Prozent voller Steuersatz) gesplittet.

Eine strikte Kontentrennung erleichtert die Buchung von Privatentnahmen. Wird einmal monatlich ein Betrag vom Geschäfts- auf Ihr Privatkonto (im Sinne eines Gehalts) transferiert, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  1. Privatkosten sind perfekt kontrollierbar
  2. Betriebsvermögen wird durch Vermeidung unkontrollierter Privatentnahmen geschont
  3. Liquidität des Unternehmens wird gesichert
  4. Betriebsbuchführung wird vereinfacht
  5. Angriffsfläche für Betriebsprüfer wird minimiert

Gerne unterstützen Sie die Experten der HZT Steuerberatungsgesellschaft bei allen Fragen zur Finanzbuchhaltung und Steuererklärung.