29.09.2023
Wenn Arbeitgeber Ihren Angestellten etwas Gutes tun, greifen sie immer öfter zu Gutscheinen oder Tankkarten. Denn bis zu einer gewissen Freigrenze dürfen Unternehmen jedem Mitarbeiter pro Monat eine solche Sachleistung gewähren. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zahlen dafür Steuer- und Sozialabgaben. Das ist monatlich bis 44 Euro steuerfrei möglich – vorausgesetzt, es handelt sich um Sachbezüge.
Die Möglichkeit, Ihren Angestellten bis zu 44 Euro monatlich steuerfrei in Form eines Sachbezugs zur Verfügung zu stellen, nutzen viele Firmen als Anreiz. Studien haben herausgefunden, dass diese Art der Zuwendung stärker motiviert als eine vergleichbare Gehaltserhöhung. Der Gesetzgeber bietet Ihnen verschiedene Optionen, Ihren Angestellten mit Waren und Dienstleistungen eine Freude zu machen und Ihre Anerkennung auszudrücken. Die Experten der HZT Steuerberatungsgesellschaft informieren Sie über alle Möglichkeiten, Steuervergünstigungen zu realisieren und helfen Ihnen bei der konkreten Umsetzung. Gerne erläutern wir Ihnen die verschiedenen Optionen im Rahmen einer Beratung.
Großzügigere Geschenke können Sie pauschal mit 30 Prozent versteuern (zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer). Dann fallen für Ihren Arbeitnehmer keine weiteren Abgaben an. Möchten Sie sich informieren, wie Ausgaben für die Gesundheitsförderung, Schulungen, Berufskleidung oder Betreuungskosten steuerlich behandelt werden? Wir beraten Sie kompetent und helfen Ihnen, die Steuerlast mit legalen Methoden zu reduzieren. Wenden Sie sich an die Fachleute der HZT Steuerberatungsgesellschaft.
Extras zum Gehalt in Form von Waren oder Dienstleistungen wirken sehr motivierend und stärken die Bindung an die Firma. Weil von einer Gehaltserhöhung oder einer Sonderzahlung außerdem oft nur die Hälfte beim Mitarbeiter auf dem Konto ankommt, bietet sich eine steuervergünstigte Sachzuwendung, von der er in vollem Umfang profitiert, geradezu an. Diese Sachbezüge müssen jedoch zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt werden. Weil Sie als Chef darauf keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, profitieren beide Seiten. Beispiele für diese Sachzuwendungen sind Tickets für ein Fußballspiel, Restaurantgutscheine oder eine Bezuschussung des Beitrags für das Fitnessstudio. Damit diese sogenannte „Nettolohnoptimierung“ greift, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es werden nur Gutscheine sowie Prepaidkarten akzeptiert, die ausschließlich zum Bezug von Dienstleistungen oder Waren genutzt werden können. Gutscheinkarten für bestimmte Geschäfte, City-Cards für Einkaufszentren oder Gutscheine für ein bestimmtes Kino zählen bis zur monatlichen Freigrenze von 44 Euro zu diesen steuer- und sozialabgabenfreien Incentives. Es darf also keine Umwandlung in Bargeld möglich sein. Erfahren Sie mehr über die Do’s & Don’ts von Sachbezügen.