29.09.2023
Gehören Sie zu den Personen, die an der Supermarktkasse den Beleg mitnehmen oder zurücklassen? Nur die wenigsten haben sich vor dem 1. Januar 2020 darüber Gedanken gemacht. Doch seit Anfang des Jahres gilt die Belegausgabeverpflichtung, oder kurz Bonpflicht.
Am 1. Januar 2020 trat die sogenannte Kassensicherungsverordnung in Kraft und mit ihr die Belegausgabepflicht, auch Bonpflicht genannt. Jedem Kunden muss zeitnah nach dem Kauf ein Kaufbeleg ausgehändigt werden. Eine Einschränkung wird jedoch gemacht: Von der Bonpflicht sind nur Geschäfte betroffen, die mit elektronischen Aufzeichnungssystemen ausgestattet sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Kassensysteme oder iPad Kassen handeln. Wenn Ihr Geschäft ausschließlich über eine offene Ladenkasse verfügt, unterliegen Sie nicht der Bonpflicht. Jeder Gewerbetreibende, dessen Firma mit einer elektronischen Registrierkasse ausgestattet ist, muss allerdings die Bonpflicht erfüllen. Möchten Sie eine rechtssichere Auskunft darüber, was für Ihre Firma gilt? Gerne beraten wir Sie individuell, kompetent und zuverlässig.