04.10.2023
Die Finanzbehörden sollen in die Lage versetzt werden, Manipulationen künftig einfacher zu erkennen und rechtssicher nachzuweisen. Mit dem standardisierten Zertifizierungsverfahren wird sichergestellt, dass die TSE systematisch überprüft werden können. Die Umsetzung durch die Hersteller kann flexibel erfolgen. Das BSI beabsichtigt eine Forcierung der technischen Entwicklung auf dem Gebiet der manipulationssicheren Kassensysteme und einen Gewinn an Datensicherheit.
Die Hersteller der elektronischen Kassensysteme können entweder selbst eine technische Lösung entwickeln oder eine zertifizierte TSE eines Anbieters für innovative Softwarelösungen kaufen und ins eigene System integrieren. Als Schnittstellen können Techniken wie SD-Karten, USB oder Ethernet genutzt werden. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen der neuen Regelungen für elektronische Kassensysteme und die Bonpflicht. Als Experten für Unternehmenssteuern helfen wir zahlreichen Firmen dabei, die Pflichten gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen. Wir nehmen auch Ihnen in diesem Zusammenhang auf Wunsch alle damit verbundenen Aufgaben ab.
Generell müssen seit Januar 2020 alle Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet sein, sodass es nicht mehr möglich ist, Umsätze nachträglich aus dem System zu löschen und somit vor den Finanzbehörden zu verbergen. Es wurden jedoch Ausnahmen vorgesehen, um die Umstellung zu erleichtern. Diese Ausnahmen gelten für Firmen, die ihr elektronisches Kassensystem im Zeitraum zwischen dem 25.11.2010 und dem 31.12.2019 angeschafft haben und die zusätzlich diese beiden Bedingungen erfüllen:
Die Anbieter der elektronischen Kassensysteme stellen den Firmen entweder eine hardwarebasierte TSE oder eine cloudbasierte TSE zur Verfügung. In der Regel werden die Sicherheitseinrichtungen für Sie als Kunde des Kassenanbieters automatisch integriert. Wenn Sie noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht, auf ein elektronisches Kassensystem umzusteigen.
Haben Sie weitere Fragen zur Bonpflicht oder sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Kassensystem den BSI-Standard erfüllt? Gerne erläutern wir Ihnen alle wichtigen Konsequenzen für Ihre Firma und helfen Ihnen auch zukünftig dabei, Ihre Steuererklärung zu erstellen und dabei die legalen Möglichkeiten der Steuerersparnis zu nutzen. Wenden Sie sich einfach an die HZT Steuerberatungsgesellschaft und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstberatungsgespräch.