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04.10.2023 

Steuerliche Anforderungen an elektronische Rechnungen


Heutzutage wird ein Großteil der Unternehmenspost elektronisch versendet, darunter auch geschäftskritische Anhänge wie Rechnungen. Wer E-Rechnungen nutzt, optimiert seine Prozesse und spart damit Kosten sowie Zeit. Gleichzeitig müssen aber auch steuerliche Anforderungen an elektronische Rechnungen erfüllt werden.

Elektronische Rechnungen sind laut Steuervereinfachungsgesetz von 2011 grundsätzlich Papierrechnungen gleichgestellt und unterliegen somit den gleichen formalen Anforderungen an eine Vollständigkeit der Pflichtangaben. E-Rechnungen sind strukturierte Datensätze, die bestimmte Vorgaben erfüllen. In der Europäischen Norm EN 16931 ist genau festgelegt, wie der Inhalt und das Format der Datensätze zu gestalten sind. Die Echtheit stellt sicher, dass die Rechnung tatsächlich vom genannten Leistungserbringer erstellt wurde, der im Rechnungsformular genannt wird. Außerdem muss die Rechnung unversehrt sein, d. h. die Pflichtangaben gemäß Umsatzsteuergesetz wurden nicht verändert. Das betrifft beispielsweise den Steuersatz und die Leistungsbezeichnung. Darüber hinaus muss eine Lesbarkeit gewährleistet sein, die es dem Finanzamt ermöglicht, im Rahmen von Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfungen oder einer Umsatzsteuernachschau die Korrektheit der Angaben zu überprüfen. Um das sicherzustellen, müssen Sie während der Aufbewahrungsfrist die dafür notwendige Hard- und Software zur Verfügung stellen, die eine Lesbarkeit ermöglicht. Papierausdrucke werden nicht als ausreichender Nachweis akzeptiert.

Klingt das alles kompliziert und Sie sind unsicher, ob Ihre elektronischen Rechnungen alle Anforderungen erfüllen? Es gehört zu den umfassenden Leistungen unserer Steuerberatungsgesellschaft, Ihnen bei diesem wichtigen Thema beratend zur Seite zu stehen.

Wie erfolgen Nachweise elektronischer Rechnungen?


Um die oben genannten Kriterien nachweislich zu erfüllen, sollte ein zuverlässiger Prüfpfad zwischen Leistung und Rechnung geschaffen werden. Es ist wichtig, dass dieses betriebliche Kontrollverfahren detailliert beschrieben wird. Außerdem müssen die Handlungsabläufe der Kontrollen nachvollziehbar dokumentiert und die Kontrollen aufgezeichnet werden. Es ist sicherzustellen, dass die sachliche sowie die formelle Richtigkeit gemäß GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation) jederzeit überprüfbar ist. Sie sind verpflichtet, alle Rechnungen zehn Jahre zu archivieren. Die Frist beginnt, wenn das Kalenderjahr, in dem die Rechnung erstellt wurde, endet.

Bei der Überprüfung der Rechnungen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Stimmt die Rechnung mit dem Lieferschein überein?
  • Wird die Ware oder Leistung korrekt spezifiziert?
  • Ist die Angabe der Menge korrekt?
  • Wurden korrekte Kontonummern angegeben?
  • Sind die Angaben auf der Rechnung vollständig?
Auch bei elektronischen Rechnungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Lesbarkeit
Unversehrter Inhalt
Echtheit der Herkunft
Vollständigkeit der Pflichtangaben

Belegdigitalisierung sorgt für effizientere Prozesse


Die elektronische Rechnung löst die Papierrechnung zunehmend ab. Seit Ende November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch zu stellen. Digitale Rechnungen ermöglichen eine digitalisierte Belegverarbeitung und das führt zu optimierten Prozessen und Einsparung von Kosten. Die Verarbeitung der Belege erfolgt automatisiert ohne Medienbrüche und die potenziellen Fehlerquellen einer manuellen Eingabe von Daten werden beseitigt. Sie profitieren von wesentlich kürzeren Durchlaufzeiten, sparen Porto und Papier. Bei vollständiger Automatisierung der Abläufe ist es möglich, dass E-Rechnungen ohne manuellen Eingriff eingelesen, korrekt zugeordnet und geprüft werden. Auch die Buchung und Zahlungsanweisung laufen komplett elektronisch ab. An die Archivierung der elektronischen Rechnungen werden spezifische Anforderungen gestellt. Nutzen Sie die zuverlässige Beratung durch unsere erfahrenen Experten, um Ihren Betrieb auf E-Rechnungen umzustellen oder ein vorhandenes Rechnungsstellungssystem so zu optimieren, dass Arbeit gespart und Rechtssicherheit gewonnen wird. Wir unterstützen Sie gerne bei der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung und helfen Ihnen, die Potenziale der Automatisierung des Rechnungswesen für Ihr Unternehmen zu nutzen.