04.10.2023
Eine Umfrage hat ergeben, dass deutsche Firmen jedes Jahr 9,5 Milliarden Euro spenden, um gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Die Rechtsform Ihres Unternehmens entscheidet, wie Sie Spenden beim Finanzamt steuersenkend geltend machen können. Vor der Einreichung der Belege ist zunächst die Frage zu beantworten, ob es sich dabei um Betriebsausgaben, die den Gewinn des Unternehmens reduzieren oder um Sonderausgaben, die dem Unternehmer als Privatperson angerechnet werden, handelt.
Kapitalgesellschaften wir die AG oder die GmbH können Spenden als Betriebsausgaben verbuchen. Personengesellschaften (KG, OHG, GbR) oder Selbstständige können die Spenden bei der Einkommenssteuer als Sonderausgabe angeben und auf diese Weise absetzen. Wurde die Spende mit Betriebsmitteln finanziert, ist es möglich, diese in der Gewerbesteuererklärung anzugeben, sodass sich die Gewerbesteuer reduziert. Doch welche Ausgaben werden grundsätzlich als Spende anerkannt? Die Finanzbehörden prüfen anhand verschiedener Kriterien genau, ob es sich bei einer bestimmten Ausgabe um eine Spende handelt.
Haben Sie Fragen zur steuerlichen Deklarierung von Spenden? Wir stehen Ihnen jederzeit für eine kompetente Beratung zur Verfügung.
Auch bei einer Sachspende benötigen Sie eine Spendenbescheinigung als Beleg. Aus dieser Bescheinigung muss exakt hervorgehen, woraus die Sachspende bestand, wie alt die Ware war, in welchem Zustand sich die Sachspende befand und wie hoch der Wert war. Beachten Sie, dass Sachspenden, die aus dem Betriebsvermögen stammen, umsatzsteuerpflichtig sind. Die Umsatzsteuer wird nach dem Wiederbeschaffungswert und nicht nach dem Buchwert berechnet. Wenn Sie einer Schule abgeschriebene PCs spenden, die lediglich einen Restbuchwert von einem Euro haben, orientiert sich die Umsatzsteuer dennoch am Wiederbeschaffungswert. Beträgt dieser beispielsweise 200 Euro, werden dafür 19 Prozent und damit 38 Euro Umsatzsteuer fällig. Die Umsatzsteuer ist jedoch keine Betriebsausgabe, sie kann nur als Sonderausgabe deklariert werden. Auf der Spendenquittung erscheint der gesamte Betrag (Buchwert plus Umsatzsteuer).
Die steuerliche Behandlung von Sachspenden führt immer wieder zu Problemen. Nutzen Sie deshalb die Unterstützung unserer Steuerberater, die Ihnen helfen, Stolpersteine bei der steuerlichen Absetzung von Geld- und von Sachspenden zu vermeiden. Die HZT Steuerberatungsgesellschaft zeichnet sich durch einen umfassenden Service aus. Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange.