04.10.2023
Der Arbeitgeberdarlehensvertrag sollte so detailliert wie möglich sein, um auf beiden Seiten für Klarheit und Sicherheit zu sorgen. In jedem Fall enthalten sollte der Vertrag unter anderem die Höhe des Darlehens, die Rückzahlungsmodalitäten, die Laufzeit sowie den Zinssatz. Wird kein Zinssatz im Darlehensvertrag festgehalten, gilt das Darlehen als zinslos. Vorsicht ist in Bezug auf die Steuerpflicht geboten. Denn wenn beim Arbeitgeberdarlehen die Zinsen unter dem marktüblichen Wert liegen und der Freibetrag von 2.600 Euro überschritten wird, ist dieser Zinsvorteil steuerpflichtig. Für den Freibetrag von 2.600 Euro ist die noch nicht getilgte Summe des Darlehens am Ende des Lohnzahlungszeitraums entscheidend. Daher ist es ratsam, sich vor der Festlegung an einen Steuerberater zu wenden. Sinnvoll ist außerdem, die Regelung und das Vorgehen im Falle einer Kündigung festzuhalten. Doch auch hier gilt: Der Mitarbeiter darf nicht unangemessen benachteiligt werden. Lassen Sie sich hierzu bestenfalls fachgerecht beraten. Grundsätzlich gilt: Sämtliche Eventualitäten sollten im Darlehensvertrag festgehalten werden, um Nachteile für beide Seiten zu vermeiden. Lassen Sie sich bei der Aufsetzung eines solchen Vertrages deshalb in jedem Fall von einem Experten beraten und unterstützen.