04.11.2023
Den „richtigen“ Verrechnungspreis zu finden, ist oft gar nicht so einfach. Eine Möglichkeit ist die Methode des Preisvergleichs, die auf dem bereits angesprochenen Fremdvergleich basiert. Dabei werden Transaktionen von identischen Geschäften zweier nicht verbundener Unternehmen herangezogen. Infrage kommen dafür sowohl ein äußerer Preisvergleich, bei dem zwei fremde Unternehmen betrachtet werden als auch ein innerer Preisvergleich, bei dem eine Transaktion zwischen dem eigenen und einem fremden Unternehmen betrachtet wird. Problematisch ist hierbei, dass verschiedene detaillierte Parameter zu Vergleichszwecken herangezogen werden müssen, beispielsweise die Vertragsbedingungen, betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen, Lieferbedingungen und mehr. Daher ist es nicht immer möglich, mit dieser Methode eine Vergleichbarkeit zu erhalten.
Die Wiederverkaufsmethode basiert auf dem Wiederverkaufspreis eines Produkts. Dabei betrachtet man den Preis, den man für einen fremden Dritten für das Produkt veranschlagen würde und zieht eine marktübliche Marge ab, um den internationalen Verrechnungspreis zu ermitteln. Werden hiervon die Herstellungskosten abgezogen, ergibt sich der steuerpflichtige Gewinn.
Die Kostenaufschlagsmethode berücksichtigt die Kosten für die Herstellung oder Bereitstellung eines Produkts und fügt einen angemessenen Gewinnaufschlag hinzu. Sie wird oft bei Transaktionen mit physischen Produkten angewendet.
Bei der gewinnbasierten Methode wird der Verrechnungspreis anhand der erzielten Gewinne oder Gewinnmargen berechnet. Es gibt verschiedene Ansätze, wie etwa den Vergleich der Nettomarge der betreffenden Unternehmen mit vergleichbaren unabhängigen Unternehmen oder die Gewinnaufteilungsmethode, bei welcher der gemeinsame Gewinn auf Basis des jeweiligen Wertschöpfungsbeitrags auf die beteiligten Unternehmen aufgeteilt wird. Diese Methode erfordert oft eine detaillierte Analyse der finanziellen Leistung der beteiligten Unternehmen.
Es ist ratsam, einen Steuerberater Ihres Vertrauens hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die von Ihnen festgelegten Verrechnungspreise den geltenden Vorschriften entsprechen und steuerliche Risiken minimiert werden. Gerne beraten wir Sie auch ausführlich zu den einzelnen Methoden.