Autor: ALMARON GmbH

Erfüllt Ihr Kassensystem bereits den BSI-Standard?

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04.10.2023 

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Erfüllt Ihr Kassensystem bereits den BSI-Standard?


Angang 2020 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neue Regelungen eingeführt, die Kassensysteme künftig besser vor Manipulation schützen sollen. Elektronische Kassen müssen dafür mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein oder nachgerüstet werden.
Ziel der neuen Regelungen durch das BSI ist die Verhinderung von Manipulationsversuchen an elektronischen Registrierkassen. Mit einer manipulationssicheren technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) soll verhindert werden, dass Einnahmen vor dem Finanzamt verheimlicht werden. Das BSI hat erst kurz vor dem Start der neuen Regelungen erste TSE zertifiziert. Der Gesetzgeber will Umsatzsteuerbetrug, der den Fiskus jedes Jahr mehrere Milliarden Euro kostet, wirkungsvoller bekämpfen. Ausnahmen gelten nur für ältere elektronischen Kassensysteme, bei denen eine Nachrüstung nicht möglich ist. Unternehmen mit einem solchen Kassensystem haben bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, auf die neue Technologie umzusteigen. Die HZT Steuerberatungsgesellschaft informiert Sie über alle aktuellen Regelungen.

Warum ist eine Zertifizierung des TSE erforderlich?


Die Finanzbehörden sollen in die Lage versetzt werden, Manipulationen künftig einfacher zu erkennen und rechtssicher nachzuweisen. Mit dem standardisierten Zertifizierungsverfahren wird sichergestellt, dass die TSE systematisch überprüft werden können. Die Umsetzung durch die Hersteller kann flexibel erfolgen. Das BSI beabsichtigt eine Forcierung der technischen Entwicklung auf dem Gebiet der manipulationssicheren Kassensysteme und einen Gewinn an Datensicherheit.

Die Hersteller der elektronischen Kassensysteme können entweder selbst eine technische Lösung entwickeln oder eine zertifizierte TSE eines Anbieters für innovative Softwarelösungen kaufen und ins eigene System integrieren. Als Schnittstellen können Techniken wie SD-Karten, USB oder Ethernet genutzt werden. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen der neuen Regelungen für elektronische Kassensysteme und die Bonpflicht. Als Experten für Unternehmenssteuern helfen wir zahlreichen Firmen dabei, die Pflichten gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen. Wir nehmen auch Ihnen in diesem Zusammenhang auf Wunsch alle damit verbundenen Aufgaben ab.

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Müssen Sie ein neues Kassensystem anschaffen?


Generell müssen seit Januar 2020 alle Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet sein, sodass es nicht mehr möglich ist, Umsätze nachträglich aus dem System zu löschen und somit vor den Finanzbehörden zu verbergen. Es wurden jedoch Ausnahmen vorgesehen, um die Umstellung zu erleichtern. Diese Ausnahmen gelten für Firmen, die ihr elektronisches Kassensystem im Zeitraum zwischen dem 25.11.2010 und dem 31.12.2019 angeschafft haben und die zusätzlich diese beiden Bedingungen erfüllen:

  1. Die Kasse entspricht den Regelungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
  2. Es ist nicht möglich, das Kassensystem umzurüsten, ohne eine neue Kasse zu kaufen.

Wie wird die TSE in das Kassensystem integriert?


Die Anbieter der elektronischen Kassensysteme stellen den Firmen entweder eine hardwarebasierte TSE oder eine cloudbasierte TSE zur Verfügung. In der Regel werden die Sicherheitseinrichtungen für Sie als Kunde des Kassenanbieters automatisch integriert. Wenn Sie noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht, auf ein elektronisches Kassensystem umzusteigen.

Haben Sie weitere Fragen zur Bonpflicht oder sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Kassensystem den BSI-Standard erfüllt? Gerne erläutern wir Ihnen alle wichtigen Konsequenzen für Ihre Firma und helfen Ihnen auch zukünftig dabei, Ihre Steuererklärung zu erstellen und dabei die legalen Möglichkeiten der Steuerersparnis zu nutzen. Wenden Sie sich einfach an die HZT Steuerberatungsgesellschaft und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstberatungsgespräch.

Welche Ziele sollen mit dem TSE erreicht werden?


Was ist das Ziel einer fiskalkonformen TSE? Jede einmal gemachte Eingabe muss vom System verschlüsselt und absolut unveränderlich erfasst werden. Das Sicherheitsmodul muss um ein Speichermedium ergänzt werden, sodass alle Daten bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist fälschungssicher gespeichert werden. Über eine einheitlich gestaltete digitale Schnittstelle wird sichergestellt, dass für steuerliche Prüfungszwecke alle Daten problemlos und schnell übertragen werden.
Welche Vorteile sind mit der TSE verbunden?
  • Automatische Speicherung aller relevanter Daten
  • Implementierte Schnittstelle für die Erstellung digitaler Kassenbons
  • Reibungsloser Datenaustausch mit dem Finanzamt bei einer Steuerprüfung

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Bareinnahmen ohne Registrierkasse richtig ermittelt

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29.09.2023 

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Bareinnahmen ohne Registrierkasse richtig ermittelt


Grundsätzlich steht es Ihnen frei, ob Sie den Verkauf Ihrer Waren manuell oder mithilfe einer elektronischen Registrierkasse erfassen. Entscheiden Sie sich jedoch für die offene Ladenkasse, müssen Sie einen täglichen Kassenbericht erstellen, mit dem Sie Ihre Tageseinnahmen ermitteln.

Wenn Ihr Geschäftskonzept ermöglicht, ohne elektronisches Kassensystem zu arbeiten, können Sie weiterhin eine offene Kasse nutzen. Die ordnungsgemäße Verbuchung aller Einnahmen muss jedoch täglich erfolgen und aller Anforderungen erfüllen, die an eine elektronische Registrierkasse gestellt werden. Sie müssen also täglich einen Kassenbericht erstellen. Grundlage für Ihren Kassenbericht ist das Zählen der gesamten Bareinnahmen, wobei die Summe ausreicht. Die Anzahl der Münzen und Geldscheine muss nicht angegeben werden. Sie ermitteln also Ihre Tageseinnahmen rechnerisch. Anschließend wird das Ergebnis detailliert dokumentiert. Es ist somit nicht ausreichend, ein Kassenbuch zu führen. Am Ende des Tages wird der aktuelle Tagesendbestand an Bargeld gezählt und dokumentiert. Dieser Tagesendbestand bildet den Anfangsbestand des nächsten Tages. Selbstverständlich müssen dabei private Entnahmen subtrahiert und private Einzahlungen addiert werden. Nutzen Sie die kompetente Beratung der HZT Steuerberatungsgesellschaft, um sich über diese summarische Ermittlung der Einnahmen zu informieren.

Letztlich werden Betriebsprüfer kontrollieren, ob die Eintragungen plausibel und durch Belege nachvollziehbar sind. Ein allzu einheitliches Schriftbild lässt vermuten, dass die Eintragungen nicht täglich gemacht und eventuell Zahlen erfunden wurden. Ebenso können Excel-Tabellen jederzeit nachträglich verändert werden. Das tägliche Führen des Kassenbuchs und der Kassenberichte ist Voraussetzung für die Einhaltung der Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung. Wenn Filialen vorhanden sind und die Kasseneinnahmen erst nach Geschäftsschluss abgeholt werden, darf der Kassenbericht am nächsten Tag erstellt werden.  

Was gilt für Einnahme-Überschussrechner?


Wenn Sie den steuerlich relevanten Gewinn mit einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln dürfen, müssen Sie keinen täglichen Kassenbericht anfertigen und auch kein Kassenbuch führen. Sie dürfen eine EÜR zur Gewinnermittlung nutzen, wenn Sie als Freiberufler eine nicht gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausüben. Die Höhe des Umsatzes oder Gewinns hat darauf keinen Einfluss. Außerdem dürfen Einzelunternehmen mit einem Umsatz von jährlich weniger als 600.000 Euro und einem Gewinn unter 60.000 Euro ebenfalls eine EÜR statt einer Bilanz erstellen. Werden diese Grenzen überschritten, kann das zuständige Finanzamt einen Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung verlangen.

Bis dahin ist es ausreichend, alle erforderlichen Belege geordnet abzulegen. Barausgaben und Bareinnahmen weisen Sie durch Quittungen und Rechnungen nach. Entweder werden alle relevanten Belege in chronologischer Reihenfolge abgelegt oder die Einnahmen und Ausgaben werden handschriftlich oder in EDV-Listen eingetragen. Ihr Steuerberater wird Ihnen erklären, welche Art der Gewinnermittlung für Sie infrage kommt und Sie außerdem dabei unterstützen, die Steuererklärung für das Finanzamt zu erstellen.

Die Gewinnermittlung ist ein Kernbereich der Buchführung und Basis der Steuerfestsetzung. Deshalb sollten Sie sich ausführlich über die nötigen Formalitäten und Vorschriften informieren. Die HZT Steuerberatungsgesellschaft hilft Ihnen weiter, egal ob Sie Freiberufler sind oder über ein Unternehmen mit mehreren Filialen verfügen. Mit uns sind Sie in Sachen Steuern stets auf der sicheren Seite.

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Warum sind viele Geschäftsleute über die Bonpflicht verärgert?


Viele Geschäfte müssen aufgrund der Bonpflicht unzählige Kassenzettel ausdrucken, obwohl diese von den Kunden meistens nicht mitgenommen werden. Die Firmeninhaber beklagen eine zunehmende Bürokratie und die damit verbundenen Kosten. Neben der Anschaffung von Bon-Druckern entstehen Kosten für die Umrüstung der Kassensysteme.

Welche Firmen müssen eine Kasse führen?


Generell muss jedes Unternehmen, das Bareinnahmen hat, eine Barkasse führen und unterliegt gleichzeitig der Buchführungspflicht. Daraus resultiert wiederum die Verpflichtung, die Anforderungen der Paragrafen 140ff. der Abgabenordnung (AO) sowie der Paragrafen 238ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) zu erfüllen.

Sie können jedoch nach wie vor allein entscheiden, ob Sie Ihren Aufzeichnungspflichten durch eine manuelle Aufzeichnung und einer offenen Kasse, einer elektronischen Registrierkasse oder einer PC-Kasse nachkommen. Es ist sogar möglich, von einem elektronischen Kassensystem zurück zu einer einfachen offenen Kasse zu wechseln.  

Welche Strafen sind beim Verstoß gegen die Bonpflicht zu erwarten?


Verstöße gegen die Belegpflicht werden zwar nicht geahndet. Bei der Steuererklärung kann das Finanzamt jedoch Schätzwerte annehmen, die zu einer höheren Steuerlast führen. Es ist empfehlenswert, sich von einem renommierten Steuerberater über die Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung informieren zu lassen.
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Welche Nachteile sind mit der Bonpflicht verbunden?


Sowohl die Händler als auch deren Kunden beklagen ein erhöhtes Aufkommen von Papiermüll. Zudem werden die Bons meist auf Thermopapier ausgedruckt, dessen bedruckte Seite chemisch beschichtet wird und das deshalb nicht im Papiermüll entsorgt und recycelt werden kann.
Wenn Sie eine Umrüstung Ihres Kassensystems planen, können Sie Varianten wählen, die eine papierlose Übermittlung des Belegs ermöglichen. Die Bonpflicht ist nicht an das Ausdrucken eines Belegs gebunden. Des Weiteren gibt es Kassensysteme, bei denen der Bon nicht auf Thermopapier ausgedruckt wird.

Was gilt, wenn der Käufer den Bon ablehnt?


Auch wenn der Käufer keinen Bon benötigt, muss der Beleg erstellt werden. Die Informationen werden im Bezahlsystem gespeichert. Es ist somit unnötig, den Bon tatsächlich auszudrucken. Eine Zusendung per E-Mail oder alternativ als QR-Code ist ebenfalls möglich.
Was sollten Sie bei der Pflege Ihres Kassenbuchs besonders beachten?
  • Excel-Tabellen und Tabellenkalkulationsprogramme werden nicht als Kassenbuch akzeptiert
  • Das Schriftbild sollte erkennen lassen, dass das Kassenbuch täglich gepflegt wird
  • Belege sollten aufbewahrt werden

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Viel Wirbel um die sogenannte Bonpflicht

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29.09.2023 

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Viel Wirbel um die sogenannte Bonpflicht


Gehören Sie zu den Personen, die an der Supermarktkasse den Beleg mitnehmen oder zurücklassen? Nur die wenigsten haben sich vor dem 1. Januar 2020 darüber Gedanken gemacht. Doch seit Anfang des Jahres gilt die Belegausgabeverpflichtung, oder kurz Bonpflicht.

Am 1. Januar 2020 trat die sogenannte Kassensicherungsverordnung in Kraft und mit ihr die Belegausgabepflicht, auch Bonpflicht genannt. Jedem Kunden muss zeitnah nach dem Kauf ein Kaufbeleg ausgehändigt werden. Eine Einschränkung wird jedoch gemacht: Von der Bonpflicht sind nur Geschäfte betroffen, die mit elektronischen Aufzeichnungssystemen ausgestattet sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Kassensysteme oder iPad Kassen handeln. Wenn Ihr Geschäft ausschließlich über eine offene Ladenkasse verfügt, unterliegen Sie nicht der Bonpflicht. Jeder Gewerbetreibende, dessen Firma mit einer elektronischen Registrierkasse ausgestattet ist, muss allerdings die Bonpflicht erfüllen. Möchten Sie eine rechtssichere Auskunft darüber, was für Ihre Firma gilt? Gerne beraten wir Sie individuell, kompetent und zuverlässig.

Welchen Sinn hat die Bonpflicht?


Ziel der Bonpflicht ist die Verhinderung von Steuerhinterziehungen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass aufgrund der Bonpflicht jedes Jahr zehn Milliarden zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden, weil wesentlich weniger Geld in schwarzen Kassen verschwindet. Denn durch die detaillierten Angaben auf den Belegen kann bei einer Steuerprüfung genau nachvollzogen werden, wie hoch die Einnahmen tatsächlich sind.
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Reicht es aus, den Bon auszudrucken, wenn der Kunde diesen auch mitnehmen will?


Nein, denn die Prüfnummer auf dem Bon ist gleichzeitig die digitale Signatur, die an das digitale Kassenbuch gesendet und dort gespeichert wird. Der Kauf könnte also nachträglich gelöscht werden, wenn ein Kunde keinen Beleg fordert. Derartige Manipulationen ließen sich kaum entdecken. Sind Sie unsicher, ob Sie alle Anforderungen der Bonpflicht erfüllen, und möchten Sie Informationen hinsichtlich der Optimierung Ihrer Steuerlast erhalten? Bei der HZT Steuerberatungsgesellschaft finden Sie kompetente Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Steuern.
Welche Informationen muss der Beleg enthalten?
  • Transaktionsnummer
  • Datum der Belegausstellung
  • Menge der gelieferten Waren
  • Umfang sowie Art der Dienstleistung
  • Summen der Entgelte pro Steuersatz
  • Hinweis auf etwaige Steuerbefreiung
  • Name und Adresse der ausstellenden Firma
  • Zeitpunkt der Leistungserstellung (Anfang und Ende)
  • Seriennummer des Aufzeichnungssystems oder Sicherheitsmoduls

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Warum sind viele Geschäftsleute über die Bonpflicht verärgert?


Viele Geschäfte müssen aufgrund der Bonpflicht unzählige Kassenzettel ausdrucken, obwohl diese von den Kunden meistens nicht mitgenommen werden. Die Firmeninhaber beklagen eine zunehmende Bürokratie und die damit verbundenen Kosten. Neben der Anschaffung von Bon-Druckern entstehen Kosten für die Umrüstung der Kassensysteme.

Was gilt, wenn der Käufer den Bon ablehnt?


Auch wenn der Käufer keinen Bon benötigt, muss der Beleg erstellt werden. Die Informationen werden im Bezahlsystem gespeichert. Es ist somit unnötig, den Bon tatsächlich auszudrucken. Eine Zusendung per E-Mail oder alternativ als QR-Code ist ebenfalls möglich.

Welche Strafen sind beim Verstoß gegen die Bonpflicht zu erwarten?


Verstöße gegen die Belegpflicht werden zwar nicht geahndet. Bei der Steuererklärung kann das Finanzamt jedoch Schätzwerte annehmen, die zu einer höheren Steuerlast führen. Es ist empfehlenswert, sich von einem renommierten Steuerberater über die Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung informieren zu lassen.
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Welche Nachteile sind mit der Bonpflicht verbunden?


Sowohl die Händler als auch deren Kunden beklagen ein erhöhtes Aufkommen von Papiermüll. Zudem werden die Bons meist auf Thermopapier ausgedruckt, dessen bedruckte Seite chemisch beschichtet wird und das deshalb nicht im Papiermüll entsorgt und recycelt werden kann.
Wenn Sie eine Umrüstung Ihres Kassensystems planen, können Sie Varianten wählen, die eine papierlose Übermittlung des Belegs ermöglichen. Die Bonpflicht ist nicht an das Ausdrucken eines Belegs gebunden. Des Weiteren gibt es Kassensysteme, bei denen der Bon nicht auf Thermopapier ausgedruckt wird.

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Kurzarbeitergeld mit Netto-Zusatzleitung aufstocken

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Kurzarbeitergeld mit Netto-Zusatzleitung aufstocken


Ihre Mitarbeiter bestimmen mit über den Unternehmenserfolg. Deswegen ist die gute Pflege der Beziehung zu Ihren Angestellten sehr wichtig. Aktuell haben Arbeitnehmer durch den Bezug von Kurzarbeitergeld 40 Prozent weniger Nettogehalt. Das gekürzte Einkommen verschlimmert nur die gefühlte Verunsicherung und wirkt sich nicht positiv auf die Stimmung und die Motivation aus.

Die Corona-Krise bringt sowohl Unternehmen als auch deren Mitarbeiter in wirtschaftlich bedrohliche Situationen. Teilweise brechen die Umsätze komplett weg, sodass viele Firmen Kurzarbeit anmelden, um Entlassungen zu vermeiden. Für Ihre Mitarbeiter ist diese Möglichkeit einerseits positiv, andererseits müssen sie jeden Monat mit 40 Prozent weniger Nettogehalt auskommen. Das ist angesichts der Fixkosten, die zu bewältigen sind, ein großes Problem. Sie können Ihren Mitarbeitern jedoch mit einer Netto-Zusatzleistung helfen, die Gehaltslücke zu schließen und das Kurzarbeitergeld aufstocken. Auf diese Weise ist es möglich, dass die Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit ihr volles Nettogehalt erreichen. Informieren Sie sich bei den Experten der HZT Steuerberatungsgesellschaft über die verschiedenen Optionen und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Steuerzahlungen.

Kurzarbeitergeld mit Netto-Zusatzleistungen aufstocken


Während monetäre Aufstockungen, bis auf die später genannten Corona-Ausnahmen, immer wie Barlohn behandelt und somit versteuert werden, gilt dies nicht für Sachbezüge. Bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 Euro können Sie Ihre Mitarbeiter mit Gutscheinen oder Prepaidkarten unterstützen. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass diese Sachbezüge sich nicht in eine finanzielle Zuwendung umwandeln lassen, sondern nur für den Bezug von Waren und Dienstleistungen verwendet werden können. Gutscheine für ein spezielles Restaurant, das Einkaufszentrum in der City oder Tankkarten sind Möglichkeiten, den Arbeitnehmern in der Krise eine besondere Wertschätzung entgegenzubringen. Sie profitieren davon, dass Sie für diese Sachbezüge keine Sozialabgaben bezahlen müssen.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Kurzarbeitergeld aufzustocken:
  • Netto-Zusatzleistungen
  • Corona-Bonus
  • Aufstockungszahlungen

Kurzarbeitergeld mit einem Corona-Bonus aufstocken


Der Gesetzgeber hat mit dem Corona-Bonus eine Option geschaffen, besonders belastete Berufsgruppen, beispielsweise im Einzelhandel und im Pflegebereich, für den außergewöhnlichen Einsatz zu honorieren. Vom März bis zum Dezember 2020 dürfen bis zu 1.500 Euro pro Arbeitnehmer ausgezahlt werden, ohne Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Bedingung für die Befreiung von den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ist, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum vereinbarten Gehalt bezahlt wird. Über die genauen Regelungen des Corona-Steuerhilfegesetzes informiert Sie Ihr Steuerberater. Die Bonuszahlung kann für alle Branchen und Berufsgruppen geleistet werden.

Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld


Die Befreiung von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen gilt auch für Aufstockungszahlungen im Zeitraum von März bis Dezember 2020. In diesem Fall darf das Kurzarbeitergeld zusammen mit der Aufstockungszahlung maximal 80 Prozent des bisherigen Gehalts betragen.
Die verschiedenen Möglichkeiten, das Kurzarbeitergeld aufzustocken, sind geeignet, um die Nettogehaltslücke zu schließen oder zumindest erheblich zu verringern. Der Gesetzgeber bietet Firmen mit der befristeten Befreiung von Steuern und Sozialabgaben für diese Aufstockungszahlungen die Chance, Mitarbeiter zu binden. Dennoch sparen Sie dabei in der Krisenzeit Lohnkosten in erheblichem Umfang. Um die Effekte zu maximieren, sollten Sie die Beratung der HZT Steuerberatungsgesellschaft nutzen. Wir erläutern Ihnen genau die finanziellen Effekte und zeigen Ihnen die Optionen auf, finanziell bestmöglich die Krise zu bewältigen. Wir informieren Sie außerdem darüber, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Sie für Ihre Belegschaft Kurzarbeitergeld beantragen und somit die Auswirkungen der Umsatzeinbußen ohne Entlassungen überstehen. Für Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise gilt zudem die Ausnahmeregelung, dass das Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 01. März 2020 beantragt werden kann und nicht nur maximal zwölf, sondern bis zu 24 Monaten bezahlt wird.

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Steuerfreier Sachbezug: Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Steuerfreier Sachbezug: Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer


Wenn Arbeitgeber Ihren Angestellten etwas Gutes tun, greifen sie immer öfter zu Gutscheinen oder Tankkarten. Denn bis zu einer gewissen Freigrenze dürfen Unternehmen jedem Mitarbeiter pro Monat eine solche Sachleistung gewähren. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zahlen dafür Steuer- und Sozialabgaben. Das ist monatlich bis 44 Euro steuerfrei möglich – vorausgesetzt, es handelt sich um Sachbezüge.

Die Möglichkeit, Ihren Angestellten bis zu 44 Euro monatlich steuerfrei in Form eines Sachbezugs zur Verfügung zu stellen, nutzen viele Firmen als Anreiz. Studien haben herausgefunden, dass diese Art der Zuwendung stärker motiviert als eine vergleichbare Gehaltserhöhung. Der Gesetzgeber bietet Ihnen verschiedene Optionen, Ihren Angestellten mit Waren und Dienstleistungen eine Freude zu machen und Ihre Anerkennung auszudrücken. Die Experten der HZT Steuerberatungsgesellschaft informieren Sie über alle Möglichkeiten, Steuervergünstigungen zu realisieren und helfen Ihnen bei der konkreten Umsetzung. Gerne erläutern wir Ihnen die verschiedenen Optionen im Rahmen einer Beratung.

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Gilt die Steuervergünstigung auch für Geldgeschenke?


Geldgeschenke müssen vom Arbeitnehmer ohne jede Ausnahme wie das Gehalt versteuert werden. Sie gelten als Barlohn, für den neben der Lohnsteuer auch die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Gerne erläutern wir Ihnen, wie der Corona-Zuschuss für Arbeitnehmer steuerlich behandelt wird und welche Regelungen für Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld gelten oder wie das steuerfreie Jobticket als Incentive genutzt werden kann.
Dabei werden folgende Sachverhalte beleuchtet:
  • Gilt die Steuervergünstigung auch für Geldgeschenke?
  • Welche steuerlichen Regelungen gelten für teurere Geschenke?
  • Welche Voraussetzungen müssen für die Steuervergünstigung erfüllt werden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Sachbezügen und Aufmerksamkeiten?

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Was ist der Unterschied zwischen Sachbezügen und Aufmerksamkeiten?


Aufmerksamkeiten dürfen zusätzlich zu den Sachbezügen gewährt werden, wenn dies im Zusammenhang mit einem konkreten, persönlichen Anlass steht. Zum Geburtstag, zur Hochzeit oder Geburt eines Kindes können jeweils bis zu 60 Euro (inklusive Umsatzsteuer) steuer- und abgabenbefreit gewährt werden. Es ist also möglich, einem Mitarbeiter in einem Monat neben den 44 Euro mehrmals 60 Euro als Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Das kann als Warengutschein oder Gutschein mit einem Geldbetrag erfolgen, nicht jedoch in Form von Bargeld, denn dieses unterliegt der Besteuerung.

Welche steuerlichen Regelungen gelten für teurere Geschenke?


Großzügigere Geschenke können Sie pauschal mit 30 Prozent versteuern (zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer). Dann fallen für Ihren Arbeitnehmer keine weiteren Abgaben an. Möchten Sie sich informieren, wie Ausgaben für die Gesundheitsförderung, Schulungen, Berufskleidung oder Betreuungskosten steuerlich behandelt werden? Wir beraten Sie kompetent und helfen Ihnen, die Steuerlast mit legalen Methoden zu reduzieren. Wenden Sie sich an die Fachleute der HZT Steuerberatungsgesellschaft.

Welche Voraussetzungen müssen für die Steuervergünstigung erfüllt werden?


Extras zum Gehalt in Form von Waren oder Dienstleistungen wirken sehr motivierend und stärken die Bindung an die Firma. Weil von einer Gehaltserhöhung oder einer Sonderzahlung außerdem oft nur die Hälfte beim Mitarbeiter auf dem Konto ankommt, bietet sich eine steuervergünstigte Sachzuwendung, von der er in vollem Umfang profitiert, geradezu an. Diese Sachbezüge müssen jedoch zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt werden. Weil Sie als Chef darauf keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, profitieren beide Seiten. Beispiele für diese Sachzuwendungen sind Tickets für ein Fußballspiel, Restaurantgutscheine oder eine Bezuschussung des Beitrags für das Fitnessstudio. Damit diese sogenannte „Nettolohnoptimierung“ greift, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es werden nur Gutscheine sowie Prepaidkarten akzeptiert, die ausschließlich zum Bezug von Dienstleistungen oder Waren genutzt werden können. Gutscheinkarten für bestimmte Geschäfte, City-Cards für Einkaufszentren oder Gutscheine für ein bestimmtes Kino zählen bis zur monatlichen Freigrenze von 44 Euro zu diesen steuer- und sozialabgabenfreien Incentives. Es darf also keine Umwandlung in Bargeld möglich sein. Erfahren Sie mehr über die Do’s & Don’ts von Sachbezügen.

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Jobrad kaufen oder leasen?

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Jobrad kaufen oder leasen?


Knapp 80 Prozent der Deutschen nutzen das Fahrrad – für Ausflüge und Spazierfahrten, Sport und Fitness sowie den täglichen Weg zur Arbeit. Das freut auch den Arbeitgeber. Denn Studien belegen, wer mit dem Rad ins Büro fährt, ist seltener krank. Auch motiviert ein Jobrad ähnlich stark wie ein Dienstwagen. Bleibt für den Chef nur eine Frage: kaufen oder leasen?

Der demografische Wandel ist in fast allen Branchen spürbar und führt zu einem drastischen Fachkräftemangel. Wer den Bewerbern einen Dienstwagen in Aussicht stellt, punktet als Arbeitgeber und hat gute Chancen, die besten Kandidaten zu rekrutieren. Doch nicht nur Dienstwagen sind ein interessantes Incentive. Besonders die jüngere Generation ist sich der Verantwortung für die Umwelt und den Klimaschutz bewusst. Ein hochwertiges E-Bike ist für diese Arbeitnehmer ein Anreiz, sich für einen bestimmten Arbeitgeber zu entscheiden. Neben dem Aspekt des Umweltschutzes sind Argumente wie körperliche Fitness, keine Parkplatzsorgen und kein Zeitverlust im Stau besonders für Firmen in den Innenstädten Gründe, um ihren Mitarbeitern Jobräder anzubieten. Weil ein öffentliches Interesse an umweltfreundlicher Mobilität besteht, fördert der Gesetzgeber Jobräder durch Steuervergünstigungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, über die Sie sich bei der HZT Steuerberatungsgesellschaft informieren können.

Für Sie als Arbeitgeber stellt sich nun die Frage, ob Sie die Jobräder kaufen oder leasen sollten. Mittlerweile gibt es E-Bike Leasing-Firmen, die sich speziell an Arbeitgeber richten. Diese leasen die E-Bikes und stellen sie dann den Arbeitnehmern per Gehaltsumwandlung zur Verfügung. Als Leasingzeitraum sind 36 Monate vorgeschrieben und in der Zeit kann der Angestellte das Jobrad wie sein eigenes Fahrrad nutzen und somit auch private Fahrten unternehmen.

Ein Dienstfahrrad ist ein Incentive, das dem Arbeitnehmer folgende Vorteile bietet:
  • Nur ein Viertel des Bruttolistenpreises muss als geldwerter Vorteile versteuert werden (beim Dienstwagen ist es ein Prozent).
  • Die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer für den Arbeitsweg kann dennoch in der Steuererklärung genutzt werden.
  • Der Mitarbeiter erhält ein hochwertiges Fahrrad oder sogar ein E-Bike, das auch für private Fahrten zur Verfügung steht.
  • Sie können Ihren Mitarbeitern das Dienstfahrrad nach Ende der Abschreibung oder Leasingzeit günstig zur Verfügung stellen.

Leasing bietet ein hohes Maß an Planungssicherheit


Im Vergleich zum Kauf der Diensträder muss wesentlich weniger Geld investiert werden und der Versicherungsschutz ist bereits in den monatlichen Leasingraten enthalten. Teilweise werden sogar Wartungen und Reparaturen von den Verträgen abgedeckt. Sie profitieren von einer optimalen Planbarkeit. Wie die mögliche Übernahme der Jobräder nach Ablauf der Leasingzeit steuerlich am besten abgewickelt wird, sollten Sie mit einem kompetenten Steuerberater besprechen, der sich auf die Optimierung der Steuererklärungen von Firmen und Selbstständigen spezialisiert hat. Das Team der HZT Steuerberatungsgesellschaft steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Welche Vorteile bietet das Leasen der Diensträder?


Inzwischen haben sich Anbieter wie Businessbike oder Jobrad darauf spezialisiert, Leasingverträge für Firmen anzubieten, die teilweise ganze Dienstfahrrad-Flotten leasen. Meist ist der Versicherungsschutz inkludiert, sodass die monatlichen Kosten kalkulierbar sind. Als Arbeitgeber zahlen Sie monatlich die vereinbarte Leasingrate und können diese als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. Der Arbeitnehmer profitiert davon, wenn Sie ihm statt einer Gehaltserhöhung das Jobrad in Form einer Gehaltsumwandlung (in Höhe der Leasingrate) zur Verfügung stellen. Auf diesen Teil fallen weder Einkommenssteuern noch Sozialversicherungsbeiträge an. Da die Versteuerung des geldwerten Vorteils seit 2020 (für die erstmalige Überlassung) nur noch 0,25 Prozent beträgt, ist das Dienstrad für den Mitarbeiter sehr günstig und nur mit niedrigen monatlichen Effektivkosten verbunden.

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Dienstwagen war gestern: Der Trend geht zum Jobrad

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Dienstwagen war gestern: Der Trend geht zum Jobrad


Radfahren macht Spaß, schon die Umwelt UND wird steuerlich gefördert. Besonders in Großstädten kann ein Dienstfahrrad eine gute und schnelle Alternative zum Firmenwagen sein. Und steuerlich gibt es zusätzliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ein Jobrad steuerlich nicht viel anders behandelt wird als ein Dienstwagen. Warum auch, letztlich bieten beide Verkehrsmittel eine Möglichkeit, den Arbeitsweg zurückzulegen. Es gibt jedoch gute Gründe, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, statt mit dem Dienstwagen. Bewegung an der frischen Luft, kein endloses Stehen im Stau und keine mühevolle Suche nach einem Parkplatz sind wichtige Argumente für das Rad. Hinzu kommt der Wunsch, die persönliche Mobilität möglichst klimaneutral zu organisieren. Was liegt also näher, als sich morgens aufs Fahrrad zu schwingen. Für Sie als Arbeitgeber stellt sich nun die Frage, wie Sie Ihren Mitarbeitern diese Option bieten und dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren können. Gerne informieren wir Sie im Rahmen einer Beratung über die Möglichkeiten der steuerlichen Förderung von Jobrädern.

Welche Auswirkungen hat die Neuregelung für Selbstständige?


Selbstständige müssen für die Privatnutzung des Dienstrads ebenfalls keine Privatentnahme versteuern, sodass sie sowohl Einkommens- als auch Umsatzsteuern sparen. Über weitere Steuervergünstigungen informiert ein Beratungsgespräch bei der HZT Steuerberatungsgesellschaft.

Generell sind folgende Fragestellungen relevant:
  • Welche neuen Regeln gelten seit 2019?
  • Wie wird das Jobrad steuerlich behandelt?
  • Welche Auswirkungen hat die Neuregelung für Selbstständige?
  • Wie wird die Überlassung des Dienstrades in den Privatbesitz versteuert?

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Wie wird das Jobrad steuerlich behandelt?


Im Jahr 2012 wurde das Jobrad (Dienstrad) steuerlich dem Dienstwagen gleichgestellt. Das sogenannte „Dienstwagenprivileg“ gilt somit auch für Diensträder. Es ist also möglich, den Arbeitnehmern ein Dienstrad zur Verfügung zu stellen, das in der Freizeit ebenfalls genutzt wird. Allerdings müssen Arbeitnehmer für diese Privatnutzung Steuern bezahlen, denn ein Prozent des Listenpreises werden als geldwerter Vorteil versteuert. Einen Vorteil gegenüber einem Dienstauto gibt es jedoch: Der Arbeitsweg wird bei der Gehaltsabrechnung nicht versteuert. Darüber hinaus gibt es Steuervergünstigungen für Jobräder, die zwischen 2019 und 2030 angeschafft wurden.

Arbeitnehmer, die ein modernes E-Bike zur Verfügung gestellt bekommen, das einen Anschaffungswert (Bruttolistenpreis) von 2.500 Euro hat, müssen jeden Monat ein Prozent, also 25 Euro zum Gehalt hinzurechnen (geldwerter Vorteil). Auf diesen Betrag müssen sowohl Einkommenssteuern als auch Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt werden. Wird das E-Bike im Betrieb aufgeladen, ist dies allerdings abgabenfrei. Es ist übrigens möglich, parallel ein Jobrad und einen Dienstwagen zu nutzen. Als Arbeitgeber können Sie die Anschaffungskosten oder die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Wie wird der Mitarbeiter an den Kosten für das Jobrad beteiligt?


Meist werden die Diensträder vom Arbeitgeber geleast und dieser verlangt von den Mitarbeitern eine Kostenbeteiligung in Form einer Gehaltsumwandlung. Auch in diesem Fall greift der Steuervorteil. Es müssen nur 25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden, also nur ein Viertel der ursprünglich vorgesehenen Bemessungsgrundlage.  

Die Steuervorteile gelten sowohl für konventionelle Fahrräder als auch für moderne E-Bikes. Damit die Steuervergünstigung genutzt werden kann, muss der Anschaffungszeitraum zwischen 2019 und 2030 liegen. Außerdem muss als zweite Bedingung erfüllt sein, dass der Arbeitnehmer oder der Selbstständige das Jobrad erstmals zur Verfügung gestellt bekommen.

Informieren Sie sich über alle Möglichkeiten, mit Jobrädern und Dienstwagen Steuern zu sparen und Ihren Mitarbeitern damit interessante Incentives zu bieten. Wir unterstützen Sie bei allen steuerlichen Fragen von der Steuererklärung bis zum Jahresabschluss.

Welche neuen Regeln gelten seit 2019?


Um die klimafreundliche Mobilität mit dem Fahrrad zu fördern, hat der Gesetzgeber 2019 weitere Steuervergünstigungen für Diensträder eingeführt. Wird das Jobrad vom Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Gehalt zur Verfügung gestellt und der Arbeitgeber erlaubt eine private Nutzung, muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden. Dennoch ist es möglich, ungekürzt von der Entfernungspauschale bei der Steuererklärung zu profitieren. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres 2030.

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