Sie möchten als Einzelperson ein Unternehmen ohne weitere Gesellschafter gründen? Dann können Sie auch ein Einzelunternehmen gründen. Die Entscheidungen treffen Sie hier vollkommen selbstständig und auch die erzielten Gewinne gehören komplett Ihnen als Unternehmer. Dafür haften Sie allerdings auch mit Ihrem Privatvermögen. Dementsprechend ist auch die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters nur dann möglich, wenn die Rechtsform geändert wird.
In unserer zweiteiligen Blogserie haben wir Ihnen einige der möglichen Rechtsformen vorgestellt, die für Sie als Unternehmensgründer infrage kommen könnten. Diese Ausführungen sind aber selbstverständlich nicht erschöpfend und sollen nur zur groben Orientierung dienen. Wenn Sie eine individuelle und auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung zur richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Wir beraten Sie ausführlich und fachgerecht.