04.10.2023

Herausforderungen bei der Nutzung von Arbeitgeberdarlehen

Mit einem Arbeitgeberdarlehen können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Kredit gewähren und so womöglich eine attraktive Alternative zum Bankkredit schaffen. Zuvor sollten jedoch beide Seiten genaue Kenntnisse über die Konditionen sowie Vor- und Nachteile dieses Vorgehens haben. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.

Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet, denkt oft zunächst einmal an einen Bankenkredit. Doch einige Arbeitnehmer können sich mit diesem Anliegen auch an ihren Arbeitgeber wenden – sofern dieser ein sogenanntes Arbeitgeberdarlehen anbietet. Um einen Anreiz für Arbeitnehmer zu schaffen, den Kredit eben nicht bei der Bank aufzunehmen, sind die Konditionen des Arbeitgeberdarlehens oftmals vorteilhafter. Voraussetzung für einen beidseitigen Vorteil ist ein sorgsam ausgearbeiteter Darlehensvertrag, welcher unabhängig vom Arbeitsvertrag ist.

Vorteile und Risiken des Arbeitgeberdarlehens

Die Vorteile für den Arbeitnehmer liegen hier klar auf der Hand: Das Arbeitgeberdarlehen ist in der Regel eine deutlich günstigere Finanzierung als der Bankkredit – sonst würde es wohl kaum in Anspruch genommen werden. So sind die Zinsen in der Regel deutlich niedriger und der Arbeitgeber muss keine Sozialversicherungsbeiträge für das Darlehen zahlen. Für den Arbeitnehmer kann ein Arbeitgeberdarlehen eine Art Vertrauensbeweis darstellen und ihn stärker an das Unternehmen binden. Im Falle einer Kündigung kann sich dieser Vorteil jedoch auch schnell als Nachteil herauskristallisieren und zum Streitthema werden.

Um unnötige Risiken und Missverständnisse zu vermeiden, sollten bestimmte Punkte bei der Aufsetzung des Vertrags berücksichtigt werden.

Diese Punkte dürfen im Vertrag nicht fehlen

Der Arbeitgeberdarlehensvertrag sollte so detailliert wie möglich sein, um auf beiden Seiten für Klarheit und Sicherheit zu sorgen. In jedem Fall enthalten sollte der Vertrag unter anderem die Höhe des Darlehens, die Rückzahlungsmodalitäten, die Laufzeit sowie den Zinssatz. Wird kein Zinssatz im Darlehensvertrag festgehalten, gilt das Darlehen als zinslos.

Vorsicht ist in Bezug auf die Steuerpflicht geboten. Denn wenn beim Arbeitgeberdarlehen die Zinsen unter dem marktüblichen Wert liegen und der Freibetrag von 2.600 Euro überschritten wird, ist dieser Zinsvorteil steuerpflichtig. Für den Freibetrag von 2.600 Euro ist die noch nicht getilgte Summe des Darlehens am Ende des Lohnzahlungszeitraums entscheidend. Daher ist es ratsam, sich vor der Festlegung an einen Steuerberater zu wenden.

Sinnvoll ist außerdem, die Regelung und das Vorgehen im Falle einer Kündigung festzuhalten. Doch auch hier gilt: Der Mitarbeiter darf nicht unangemessen benachteiligt werden. Lassen Sie sich hierzu bestenfalls fachgerecht beraten.

Grundsätzlich gilt: Sämtliche Eventualitäten sollten im Darlehensvertrag festgehalten werden, um Nachteile für beide Seiten zu vermeiden. Lassen Sie sich bei der Aufsetzung eines solchen Vertrages deshalb in jedem Fall von einem Experten beraten und unterstützen.

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