Geschenke für Geschäftspartner interessieren auch das Finanzamt

14.05.2021 | Autor: Natalie Rau (ALMARON GmbH & Co KG)
Die gute Flasche Wein zu Weihnachten oder der edle Kugelschreiber zur Feier der langjährigen Zusammenarbeit. Geschenke und kleine Aufmerksamkeiten hinterlassen bei Ihren Partnern und Kunden immer eine positive Wirkung und erfreuen auch Sie als Schenker, wenn Präsente als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Das gilt natürlich auch in der Beziehung zu Ihren Geschäftspartnern und Kunden. Weil diese Ausgaben der Förderung der Geschäftsbeziehungen und der Kundenbindung dienen, können Sie pro Kunde und Geschäftspartner Geschenke im Wert von 35 Euro jährlich als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Aber beachten Sie: Entscheiden Sie sich für ein teureres Geschenk, dürfen Sie die kompletten Kosten nicht als Betriebsausgaben verrechnen. Nutzen Sie die Beratung und Leistungen der HZT Steuerberatungsgesellschaft, um Präsente korrekt zu verbuchen und dabei keine Steuervorteile zu verschenken.

Wie wird ein Geschenk für Kunden oder Geschäftspartner steuerlich behandelt?

Sie können das Geschenk pauschal mit 30 Prozent versteuern. Zusätzlich dazu müssen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer bezahlt werden. In diesem Fall ist das Geschenk für den Kunden oder Geschäftspartner steuerfrei. Wenn Sie die Pauschalsteuer nicht übernehmen, muss der Beschenkte auf den Wert des Geschenks gemäß seines persönlichen Steuersatzes Einkommenssteuer bezahlen. Das Geschenk gilt dann als Einnahme. Wenn Sie sich entscheiden, als Schenker die Steuern zu übernehmen, gilt die Steuer ebenfalls als Schenkung und erhöht somit den Wert des Geschenks insgesamt. Achten Sie also unbedingt darauf, dass das Geschenk inklusive der Pauschalsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätsbeitrags den Wert von 35 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Ansonsten ist das Geschenk nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Möchten Sie ganz sicher sein, Geschenke für Ihre Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter steuerlich korrekt zu behandeln? Wir helfen Ihnen bei allen Fragen der Besteuerung weiter und sorgen dafür, dass Ihre Firma nicht mehr Steuern zahlt als nötig und Sie Ihre Verpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden stets erfüllen.

Generell ist Folgendes zu beachten:

  • • Geschenke im Wert von bis zu 35 Euro sind Betriebsausgaben
  • • Sie können Geschenke pauschal versteuern
  • • In diesem Fall zahlt der Beschenkte für das Geschenk keine Steuern
  • • Bei Geschenken für Mitarbeiter gelten gesonderte Regeln

Was passiert, wenn das Geschenk teurer als 35 Euro ist?

Dann können Sie das Geschenk nicht als Betriebsausgabe verbuchen. Die Ausgabe für das Geschenk wird wie eine private Ausgabe behandelt, stellt also eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen dar. Der Gewinn wird nicht um diese Ausgabe reduziert.

Gibt es eine Möglichkeit, die 35 Euro Grenze zu umgehen?

Geschenke, die Ihr Geschäftspartner ausschließlich im Betrieb verwenden kann, dürfen mehr als 35 Euro kosten. Ein Beispiel für ein derartiges Geschenk ist Software, die nur im Unternehmen eingesetzt werden kann. In diesem Fall entfällt die 35-Euro-Freigrenze.

Zählt die Umsatzsteuer zur 35-Euro-Freigrenze?

Wenn Ihre Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, zählt ausschließlich der Nettowarenwert als Geschenk, ansonsten muss die Umsatzsteuer hinzugerechnet werden. Für die Bemessung der Pauschalsteuer gilt dann die Bruttoaufwendung inklusive der Umsatzsteuer.

Kann man wählen, ob man die Geschenke pauschal versteuern möchte?

Sie können sich grundsätzlich dafür entscheiden, die Geschenke pauschal zu versteuern. Haben Sie sich dafür entschieden, müssen Sie jedoch künftig alle Geschenke pauschal versteuern. Die Höchstgrenze für pauschal versteuerte Geschenke liegt pro Person jährlich bei 10.000 Euro.

Ab welchem Betrag müssen Geschenke steuerlich berücksichtigt werden?

Sogenannte Streuartikel, die weniger als 10 Euro kosten (beispielsweise Bleistifte oder USB-Sticks) müssen weder vom Beschenkten noch vom Schenkenden versteuert werden, denn sie gelten nicht als geldwerter Vorteil. Vereinbaren Sie einen Termin mit der HZT Steuerberatungsgesellschaft, um sicherzugehen, dass Sie bei Geschenken an Kunden, Geschäftspartner und natürlich auch an Ihre Mitarbeiter die maximale Steuerersparnis realisieren und alle Geschenke korrekt verbucht werden. Dann können Sie jeder Steuerprüfung gelassen entgegensehen.

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