Deshalb erscheint jeden Monat unser aktueller Newsletter „Das Wichtigste aus dem Steuerrecht“ mit Neuerungen und Tendenzen aus dem Steuerrecht und angrenzenden Gebieten.
Des Weiteren veröffentlichen wir je nach Wichtigkeit weitere „aktuelle Informationen“, die nicht nur das Steuerrecht betreffen.
Wenn das Finanzamt eine Organgesellschaft für die Körperschaftsteuerschulden des Organträgers in Haftung nehmen will, fallen die von der Organgesellschaft getragenen Beträge nicht unter das Abzugsverbot für die Körperschaftsteuer. Stattdessen sind die Zahlungen nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs eine verdeckte Gewinnausschüttung. So oder so sind die Zahlungen der Organgesellschaft also nicht steuermindernd abziehbar.