Deshalb erscheint jeden Monat unser aktueller Newsletter „Das Wichtigste aus dem Steuerrecht“ mit Neuerungen und Tendenzen aus dem Steuerrecht und angrenzenden Gebieten.
Des Weiteren veröffentlichen wir je nach Wichtigkeit weitere „aktuelle Informationen“, die nicht nur das Steuerrecht betreffen.
Existenzgründerzuschüsse aus dem EXIST-Programm, die direkt an die Gesellschafter einer GbR gezahlt werden, sind keine Sonderbetriebseinnahmen. Das folgt für das Finanzgericht Münster schon aus der Tatsache, dass die Zuschüsse bei der Gesellschaft nicht zu einer Gewinnminderung geführt haben. Außerdem handelt es sich nicht um eine Vergütung durch die Gesellschaft, weil die Mittel von der jeweiligen Universität gewährt werden. Auch eine Zahlung der Sonderbetriebseinnahmen von dritter Seite schließt das Gericht aus, weil keine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben ist.