Deshalb erscheint jeden Monat unser aktueller Newsletter „Das Wichtigste aus dem Steuerrecht“ mit Neuerungen und Tendenzen aus dem Steuerrecht und angrenzenden Gebieten.
Des Weiteren veröffentlichen wir je nach Wichtigkeit weitere „aktuelle Informationen“, die nicht nur das Steuerrecht betreffen.
Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Diensten, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem Grund geleistet werden, als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein kann. Es muss sich aber um Tätigkeiten handeln, die sonst üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden, z. B. der Winterdienst.