Deshalb erscheint jeden Monat unser aktueller Newsletter „Das Wichtigste aus dem Steuerrecht“ mit Neuerungen und Tendenzen aus dem Steuerrecht und angrenzenden Gebieten.
Des Weiteren veröffentlichen wir je nach Wichtigkeit weitere „aktuelle Informationen“, die nicht nur das Steuerrecht betreffen.
Weil das Finanzamt wider Erwarten einen hohen Veräußerungsgewinn festsetzte, wollten zwei Geschäftspartner den Verkauf von GmbH-Anteilen wieder rückgängig machen. Dass das geht, bestätigte der Bundesfinanzhof: Wird der Verkauf des Anteils an einer Kapitalgesellschaft wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage tatsächlich und vollständig rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken.