Existenzgründungsberatung
Wir möchten jungen Unternehmer(inne)n rundum Hilfestellung bei der Existenzgründung und Existenzfestigung bieten.
Unsere Beratung umfasst deshalb nicht nur die Klärung steuerrechtlicher Aspekte, sondern darüber hinaus sind wir auch als Coach für alle Fragen in der Gründungs- und Expansionsphase tätig. Diese beinhaltet auch eine weitreichende Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplanes und -konzeptes für Sie als Gründer, für das Arbeitsamt und natürlich auch für die Banken.
Unsere Beratungstätigkeit ist auf eine langfristig erfolgreiche Unternehmensentwicklung ausgerichtet und zielt damit auf eine Existenzsicherung und -stabilisierung ab.
Eine Rechtsform ist wie ein festes Gerüst für Ihr Unternehmen. Sie können heutzutage zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Es gibt Rechtsformen für Ein-Personen-Gründungen, für Personengesellschaften und natürlich auch für die Kapitalgesellschaften. Leider gibt es weder die optimale Rechtsform, die alle Wünsche vereint, noch die Rechtsform, die für immer die richtige ist. Mit der Entwicklung Ihres Unternehmens ändern sich auch die Ansprüche an dessen Rechtsform.
Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform hat finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Wir finden mit Ihnen zusammen die Rechtsform, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen optimal passt. Eine ausführliche Analyse aller Umstände und Faktoren ist im Rahmen unserer Beratung ein absolutes Muss.
Dieses Thema ist natürlich interessant für den Senior-Chef, der bald in den Ruhestand gehen und sein Unternehmen übergeben will. Aber auch die jüngere Unternehmergeneration muss sich mit der Frage auseinandersetzen: Was passiert mit meinem Unternehmen, wenn mir heute etwas passiert?
Es ist sehr wichtig, dass auch für einen Ernstfall alles geregelt ist. Hierzu gehört zum Beispiel, dass Vollmachten erteilt worden sind, dass eine Vertrauensperson Zugriff auf PIN-Nummern oder sonstige Geheimnummern hat und dass die Nachfolge in einem Testament geregelt ist.
Natürlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie aus Altersgründen Ihren Betrieb nun in jüngere Hände übergeben möchten. Eine Unternehmensübergabe kann im Bereich der Familiennachfolge geschehen oder durch Firmenverkauf. Bei beiden Nachfolgemodellen gilt es Folgendes zu berücksichtigen: eine frühzeitige und umfassende Planung – eine der wichtigsten und zugleich auch schwierigsten Aufgaben eines jeden Unternehmers.
Gerne sind wir Ihnen hierbei durch kompetenten Rat und Erstellung von Unternehmensnachfolgekonzepten behilflich.
Alle unternehmensrelevanten Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, sollten im Rahmen einer ordentlichen Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert werden.
Am Ende einer Rechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr) sollten die Konten abgeschlossen und zum Jahresende eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden.
Hieran erkennt man schon, dass der Programmbereich Rechnungswesen heute einen weitaus höheren Stellenwert hat, als das noch vor wenigen Jahren der Fall war. Unternehmerentscheidungen ohne finanzielle Grundlage werden nur noch sehr selten getroffen. Deshalb ist bereits eine aussagefähige Buchhaltung sehr wichtig.
Wenn Sie die Buchhaltung selbst erledigen möchten, unterstützen wir Sie selbstverständlich auf diesem Wege. Gerne übernehmen wir aber auch die kontinuierliche Eingabe Ihrer Belege und die anschließende Auswertung und Analyse Ihrer Zahlen.
Für uns fängt Beratung ganz weit vorne an!
Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst vielmehr ein breites Spektrum an Einzelaufgaben: Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden.
Können oder wollen Sie Teile der komplexen Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, dann helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.
Unser Service umfasst alle Arbeiten von der Datenerfassung bis hin zu den verschiedenen Meldungen. Wir übernehmen für Sie die komplette Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten, stellen Anträge an Behörden und Krankenkassen und fertigen die Sozialversicherungsmeldungen und Lohnsteuermeldungen an. Natürlich bearbeiten wir auch Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes und stellen hierfür die entsprechenden Verdienstbescheinigungen aus.
Auch Beratungen über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder die Beschäftigung von Studenten, Schülern oder Praktikanten gehören zu unserem Tätigkeitsbereich.
Nicht nur für das Finanzamt ist die Erstellung von Jahresabschlüssen notwendig. Soweit Sie in Ihrem Unternehmen mit Fremdkapital arbeiten, verlangen auch die Banken regelmäßig Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Von starker Bedeutung werden diese Unterlagen in Zukunft gerade dann sein, wenn es um Kreditgewährungen geht und dafür die Erfüllung der Anforderungen nach § 18 KWG sowie nach dem Rating gemäß Basel II geprüft werden sollen.
Auf Wunsch übernehmen wir gerne für Sie die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Natürlich auch die Erstellung der Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. den Anhang und Lagebericht.
Sie wünschen einen Zwischenabschluss? Kein Problem – auch das erledigen wir umgehend und zuverlässig.
Wir fertigen Steuererklärungen für alle Steuerarten und übernehmen für Sie die Steueranmeldung und die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Darüber hinaus prüfen wir auch bereits angefertigte Steuererklärungen.
Zu den einzelnen Leistungen zählen beispielsweise die Erstellung von Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuerjahreserklärung.
Aber auch die unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen, wie die Erbschaftsteuererklärung und Schenkungssteuererklärung, erstellen wir für Sie. Nicht zu vergessen sind natürlich die Steueranmeldungen, wie Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen.
Anträge
Leider geht heute ohne „Antragstellung“ fast nichts mehr. Im großen Wust der Formulare kann man schon mal den Überblick verlieren. Aber auch hier sind wir für Sie da und unterstützen Sie gerne bei diversen Behördenangelegenheiten.
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Beantragung von Kindergeld bei der zuständigen Kindergeldkasse. Aber auch für Anträge gegenüber den Finanzämtern sind wir für Sie da.
Hier werden zum Beispiel folgende Anträge gestellt:
Anpassung der Steuervorauszahlung
Fristverlängerungen
Stundung oder Erlass von Steuerschulden
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids
Natürlich kümmern wir uns auch um die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Finanzämtern. So übernehmen wir das Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt oder auch das Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem BFH.